Erneuerbare Energien
Neuer Anlauf für zwei Windkrafträder in der Gemeinde Sinzing

22.12.2020 | Stand 24.07.2023, 21:21 Uhr
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Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH plant zusammen mit der Gemeinde Sinzing seit 2012 den Windpark Sinzing. Das Anfang 2014 gestartete Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergab, dass ein Bebauungsplan wegen Unterschreitung von 10H zur Schaffung von Baurecht erforderlich ist.

Sinzing. Die Gemeinde Sinzing fasste am 30. September 2015 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Deckblattänderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Beide Bauleitplanverfahren konnten am 20. Februar 2018 per Satzungsbeschluss der Gemeinde Sinzing abgeschlossen werden. Die erforderliche Genehmigung des Landratsamtes Regensburg für den Flächennutzungsplan folgte am 27. Juni 2018.

Auf Basis des Bebauungsplans hat das Landratsamt Regensburg am 10. September 2018 den Genehmigungsbescheid nach BImSchG erteilt und diesen für sofort vollziehbar erklärt. Somit konnte OSTWIND im Winter 2018/2019 auf den für den Windpark Sinzing benötigten Flächen die Bäume fällen lassen.

BImSchG-Bescheid und Bebauungsplan wurden jeweils von der Gemeinde Nittendorf sowie von dem Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) beklagt. Die Klageverfahren führten durch Aufhebung des Sofortvollzugs des Genehmigungsbescheides nach BImSchG zum Baustopp. Die Klage des VLAB führte mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 17. Juli 2020 zur Aufhebung des Bebauungsplans. Der BayVGH beanstandete vor allem, dass nicht ausreichend ermittelt worden sei, ob die Windenergieanlagen Artenschutzrecht verletze. Die Normenkontrollklage des Marktes Nittendorf wurde abgelehnt.

Windenergieanlagen in der Gemeinde Sinzing ermöglichen einen hohen Energiemix aus erneuerbarer Photovoltaik- und Windenergie. Nachdem OSTWIND einen erneuten Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt hat, hat sich die Gemeinde nun in einen neuen Anlauf für den Bau von zwei (statt bisher drei) 250 Meter hohen Windkraftanlagen entschieden. Wie auch bei der bisherigen Planung, ist zur Schaffung von Baurecht, ein Bebauungsplan erforderlich. Anders als im ersten Verfahren hat man sich für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes entschieden. Detailfragen wie beispielsweise der Anlagentyp werden dann im Genehmigungsverfahren geklärt.

Für das neue Verfahren ist es der Gemeinde Sinzing wichtig, sich mit der Nachbargemeinde Nittendorf abzustimmen und eine Einigung herbeizuführen. Deshalb soll auf das nördlichste Windrad verzichtet werden. Dies entspricht der ursprünglichen Forderung der Bürgerinnen und Bürger aus Haugenried und Viergstetten. Die Windkraftanlagen werden zwar höher (bisher 200 Meter), aber der Abstand vergrößert sich um circa 1.200 Meter auf circa 1.700 Meter. Zudem entfällt bei der neuen Anlage die Nachtfeuerung (Rotlicht) und wird per Radar auf bedarfsgerechte Steuerung umgestellt (sobald ein Flugobjekt sich den Anlagen nähert).

Mit Marktratsbeschluss vom Oktober 2020 hat die Nachbargemeinde Nittendorf nun beschlossen, dass der Kompromissvorschlag zum Bau zweier Windkraftanalgen akzeptiert wird und in einem neuen Bauleitplanverfahren keine Einwände mehr geltend gemacht werden. Damit hat die Gemeinde die gewünschte Einigung mit Nittendorf erreicht.

Die aktualisierte Windenergieplanung sieht zwei Windenergieanlagen mit jeweils bis zu 250 Metern Gesamthöhe vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Standorte der beiden Windenergieanlagen noch nicht im Detail festgelegt werden, da der Anlagentyp erst mit dem Antrag auf Genehmigung nach BImSchG festgelegt wird und noch eine verbindliche Zustimmung der militärischen Flugsicherung zur Windenergieanlagenplanung eingeholt werden muss. Ostwind benötigt daher Flexibilität bei der Wahl der WEA-Standorte. Fest steht, dass auf den bisher nördlichsten Standort für eine Windkraftanlage verzichtet werden soll. Diesem Willen soll durch die geänderte Abgrenzung des Geltungsbereichs/Sondergebietes von Bebauungs- und Flächennutzungsplan Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Plan ist eine Verkleinerung des Geltungsbereichs im Norden (In einem größeren Abstand zum Ortsteil Haugenried) geplant, da die nördlichste Windenergieanlage der aufgegebenen Windenergieanlagenplanung entfällt. Gleichzeitig werden einige Flurstücke im Südosten sowie im Nordosten neu in das Sondergebiet aufgenommen.

Die beiden neu zu planenden Windkraftanlagen sollen ca. 21,5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Der gesamte Energieverbrauch der Gemeinde beträgt circa 17,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Derzeit werden aus PV-Anlagen, Wasserkraft und Biomasse circa 8,5 Mio Kilowattstunden pro Jahr aus regenerativen Energien erzeugt.

Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung für die Ausweisung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Windenergieanlagen“, beabsichtigt die Gemeinde Sinzing, den wirksamen Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nummer 7 im Parallelverfahren fortzuschreiben bzw. zu ändern. Das Genehmigungsverfahren dauert circa zwei Jahre. Im Frühjahr 2021 ist dazu eine Bürgerversammlung in Viehhausen geplant, bevor Mitte des Jahres 2021 dann die öffentliche Auslegung mit der Bürger- und Fachstellenbeteiligung erfolgt.

Regensburg