Lichtverschmutzung
Weniger Beleuchtung für mehr Artenschutz – neuer Leitfaden hilft Kommunen

17.09.2020 | Stand 21.07.2023, 3:19 Uhr
−Foto: n/a

Künstliches Licht in der Nacht sorgt für Schutz und Sicherheit, wirkt sich andererseits aber auf die Tierwelt aus. Damit vor allem Insekten, Igel und Vögel nachts wieder mehr Ruhe und Orientierung finden, hat das Umweltministerium am Donnerstag, 17. September, zur „Earth Night“ einen Leitfaden für Kommunen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung veröffentlicht.

Bayern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Wir wollen der Natur die Nacht zurückgeben. Vor allem die Kommunen sind gefragt, innovative und effiziente Konzepte für weniger Beleuchtung zu entwickeln. Mit dieser Aufgabe lassen wir sie nicht allein: Unser neuer Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung gibt Städten, Märkten und Gemeinden praktische Tipps, Hintergrundinformationen und Kriterien für die Planung an die Hand.“ Zentrales Ziel sei, beim Thema öffentliche Beleuchtung Fragen der Sicherheit mit dem Schutz der biologischen Vielfalt und den Bedürfnissen von Menschen in Einklang zu bringen. Um das zu erreichen, soll die fachliche Praxis optimiert werden. „Wir müssen insgesamt sparsamer und intelligenter mit künstlicher Beleuchtung umgehen. Die Reduzierung der Lichtverschmutzung ist ein wichtiger Baustein für mehr Artenschutz und den Erhalt der Biodiversität. Auch wir Menschen brauchen die Dunkelheit, um zur Ruhe zu kommen. Weniger Kunstlicht spart auch Geld und Energie“, so Glauber.

Mit der „Earth Night“ wird einmal im Jahr ein Zeichen gegen zu viel künstliche Beleuchtung gesetzt. In der kommenden Nacht werden deshalb die Lichter ausgeschaltet. Das Umweltministerium beteiligt sich an der Aktion. Seit Inkrafttreten des Volksbegehrens Plus zum Artenschutz am 1. August 2019 gelten in Bayern für Lichtemissionen neue Vorschriften. So müssen bei künstlicher Beleuchtung im Außenbereich Auswirkungen auf die Insektenfauna berücksichtigt werden, öffentliche Gebäude wie Rathäuser oder touristische Anlagen dürfen zwischen 23 Uhr und der Morgendämmerung nicht mehr angestrahlt werden. Auch bei der Straßenbeleuchtung müssen die Kommunen mögliche Folgen für die Insekten in ihre Planung miteinbeziehen.

Für eine einheitliche und nutzerfreundliche Umsetzung wurden bereits Vollzugshinweise erlassen. Der Leitfaden gibt ergänzend konkrete Empfehlungen und Beispiele für Beleuchtungskonzepte. Er behandelt den Bereich der Straßen- und Wegebeleuchtung ebenso wie Außenbeleuchtung, etwa Lichtwerbung und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude, Fassaden und Schaufenster.

Regensburg