Tierseuche
Afrikanische Schweinepest – Umweltministerium will Handelsbeschränkungen vermeiden

13.09.2020 | Stand 20.07.2023, 22:54 Uhr
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Um Handelsbeschränkungen in Deutschland und der Europäischen Union durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) vorzubeugen, unterstützt das Umweltministerium schweinehaltende Betriebe durch das „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“.

Bayern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber rief die Landwirte dazu auf, an dem Programm teilzunehmen: „Wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Der Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Veterinärverwaltung, Landwirtschaftsbehörden und Tierhalter müssen jetzt eng zusammenarbeiten. Vor allem brauchen wir gemeinsame Schritte, um Handelsbeschränkungen vorzubeugen. Mit unserem ASP-Früherkennungsprogramm haben wir für die Landwirte ein gutes Angebot auf den Weg gebracht, um im Bedarfsfall schnell und kostengünstig weiter handeln zu können. Ich appelliere an die bayerischen Schweinehalter, an dem Projekt teilzunehmen und ihre Bestände frühzeitig untersuchen zu lassen. Die Maßnahme kann helfen, Existenzen zu sichern. Außerdem muss verhindert werden, dass die Afrikanische Schweinepest nach Bayern eingeschleppt wird. Schweinehaltende Betriebe sollten jetzt ihre Tiere bestmöglich schützen und besonders konsequent die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.“

Über die nach der Schweinehaltungshygieneverordnung zu ergreifenden Maßnahmen können sich Landwirte bei Bedarf auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.stmuv.bayern.de/asp.htm informieren. Die Teilnahme am freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP kann seit dem 1. Juli 2020 bei den zuständigen Veterinärämtern beantragt werden. Das Umweltministerium stellt für die neben den Betriebsinspektionen notwendigen Untersuchungen auf das ASP-Virus insgesamt 100.000 Euro bereit, weitere 100.000 Euro investiert das Landwirtschaftsministerium.

Im Falle der Feststellung eines ASP-Ausbruchs bei einem Wildschwein müssen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben sogenannte Restriktionsgebiete um den Fundort festgelegt werden. Aus diesen Restriktionsgebieten ist das Verbringen von Hausschweinen nur unter Einhaltung bestimmter veterinärrechtlicher Anforderungen genehmigungsfähig. Mit der Teilnahme an dem ASP-Früherkennungsprogramm mit regelmäßigen Untersuchungen auf das ASP-Virus und Betriebsinspektionen können schweinehaltende Betriebe bereits jetzt die Grundlage dafür schaffen, im Falle eines ASP-Ausbruchs ohne größere zeitliche Verzögerung und mit geringem Aufwand die erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen. Dadurch bleibt das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionsgebieten weiter möglich und der Handel mit den Tieren kann aufrechterhalten werden.

Bayern hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest ergriffen. Der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest stellt ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sicher. Zudem wurde Anfang dieses Jahres ein ASP-Abwehr-Paket beschlossen, das umfangreiche Präventionsmaßnahmen beinhaltet. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen zum „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ sowie zur ASP sind abrufbar unter www.lgl.bayern.de.

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