Hotline eingerichtet
Erster bestätigter Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland – „Bayern ist gerüstet“

10.09.2020 | Stand 21.07.2023, 2:09 Uhr
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mitgeteilt, dass es in Brandenburg den deutschlandweit ersten amtlich bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gibt.

Bayern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am Donnerstag, 10. September, in München: „Bayern steht in intensivem Austausch mit Brandenburg sowie den anderen Bundesländern und dem Bund. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung muss verhindert werden, dass die Afrikanische Schweinepest in die Haus- und Wildschwein-Bestände im Freistaat eingeschleppt wird. Zum Schutz der bayerischen Tierhalter hat die Staatsregierung bereits frühzeitig ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Wir sind darauf vorbereitet, schnell und konsequent handeln zu können. Die notwendigen Maßnahmen hierfür sind in unserem Rahmenplan Afrikanische Schweinepest zusammengefasst. Wir stehen Brandenburg bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Seite und bieten unsere Unterstützung an. Alle müssen nun eng zusammenarbeiten. Der Bund ist jetzt gefordert: Wir brauchen einen bundesweiten finanziellen Schutzschirm für unsere bäuerlichen Betriebe.“

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich. Schweinehaltende Betriebe sind aufgerufen, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Für Fragen zum aktuellen Geschehen und dessen Auswirkungen wurde am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine ASP-Hotline unter der Telefonnummer 09131/ 6808 5700 eingerichtet.

Gemäß der Schweinepest-Verordnung des Bundes legt die zuständige Behörde in Brandenburg rund um den Fundort ein gefährdetes Gebiet fest. Bayern ist von diesem Gebiet nicht betroffen und unterliegt daher keinen direkten tierseuchenrechtlichen Restriktionen. Mit dem ersten Nachweis der ASP in Deutschland, hat Deutschland allerdings den Status als „seuchenfrei“ verloren. Der Bund bemüht sich gegenwärtig intensiv darum, mögliche Handelsbeschränkungen durch Drittländer auf ein Minimum zu reduzieren.

Ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen stellt der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest sicher. Bereits laufende Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung werden fortlaufend intensiviert. Zusätzlich wurde Anfang dieses Jahres ein ASP-Abwehr-Paket beschlossen. Insgesamt rund 350 Kilometer Zaunmaterial wurden seitdem beschafft und der Materialbestand des zentralen Tierseuchenlagers am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgestockt. Zusätzlich läuft die Fertigstellung der Errichtung von Wildschutzzäunen entlang der Bundesautobahnen in den grenznahen Gebieten.

Das bestehende Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen wurde für das aktuelle Jagdjahr bayernweit auf Keiler – männliche Wildschweine – ausgeweitet. Zudem wurde die Aufwandsentschädigung in den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien von 20 auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht. Das intensive Monitoring wird in Bayern fortgeführt und es werden verendet aufgefundene, verunfallte und auffällig erlegte Wildschweine auf das ASP-Virus untersucht. Um Reisende zu sensibilisieren wurden außerdem Hinweisschilder an den Raststätten aufgestellt. Um im Seuchenfall in Bayern den innergemeinschaftlichen Handel für bayerische Landwirte – soweit wie möglich – aufrechterhalten zu können, hat Bayern ferner das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchungen ASP" aufgelegt. Die im Rahmen des Freiwilligen Verfahrens erhobenen Untersuchungsergebnisse können im Falle eines ASP-Ausbruchs für die vereinfachten Verbringungsregelungen für Schweine aus Restriktionsgebieten herangezogen werden. Dies kann im ASP-Seuchenfall ein Verbringen von Schweinen aus entsprechenden Betrieben grundsätzlich sofort und ohne weitere Laboruntersuchungen ermöglichen.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind abrufbar unter www.stmuv.bayern.de und www.lgl.bayern.de. Die Kontaktdaten der Dachstelle Export finden sich unter www.kblv.bayern.de. Sie ist Ansprechpartner für Fragen zur Zulässigkeit des Verbringens von Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten in andere EU-Mitgliedstaaten oder den Export außerhalb der EU neben dem zuständigen Veterinäramt vor Ort.

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