Brutzeit
Falsche Tierliebe schadet – Jungvögel sind keine Haustiere!

07.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:29 Uhr
−Foto: n/a

Es tschilpt und tschirpt in Nistkästen, Hecken und Gebüschen. Die ersten Küken sind schon unterwegs und bald werden sich viele weitere Jungvögel aus den schützenden Nestern wagen. So erreichen den LBV derzeit zahlreiche Anfragen von ratsuchenden Tierfreundinnen und Tierfreunde, die vermeintlich in Not geratenen oder verlassenen jungen Vögeln helfen wollen.

Bayern. Der LBV rät hier erstmal: Finger weg! „Die Vogeljungen sind unerfahren und im Fliegen noch etwas ungeübt und wirken deshalb oft hilflos. Sie aufzunehmen, ist aber falsch verstandene Tierliebe“, so die LBV-Artenschutzreferentin Dr. Miriam Hansbauer. Der LBV bittet alle Vogelfreundinnen und -freunden, die halbflüggen, so genannten Ästlinge einfach sitzen zu lassen. Katzenbesitzer sollten in den nächsten Wochen ihre Stubentiger morgens und abends im Haus behalten. Weitere hilfreiche Tipps und ein kostenloses Faltblatt gibt es unter www.lbv.de.

Auf Wiesen oder auf Wegen sitzen derzeit scheinbar verlasse, noch nicht ganz flugfähige Jungvögel, die herzzerreißend rufen. Die Vogeljungen schreien jedoch nicht um Hilfe, sondern betteln um Futter und halten so Kontakt zu ihren Eltern. Sie sitzen in der Nähe des verlassenen Nestes und werden von den Vogeleltern versorgt. „Bitte die Jungvögel unbedingt an Ort und Stelle lassen. Greift der Mensch in dieser sensiblen Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel“, erklärt Hansbauer. Verloren gegangene Jungvögel werden bis zu 24 Stunden lang von ihren Eltern gesucht. Hilfe benötigen befiederte Jungvögel deshalb nur, wenn sie nach zwei bis drei Stunden immer noch nicht von einem Altvogel gefüttert wurden.

Droht den flauschigen Federbällen Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr, können sie ohne Probleme kurz aufgenommen und in Hörweite am Fundort umgesetzt werden, am besten in eine Astgabel oder einen Busch. „Anders als bei zum Beispiel Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden“, sagt die LBV-Artenschützerin. Die einfache Grafik unter www.lbv.de hilft schnell bei der Entscheidung, ob ein Jungvogel Hilfe braucht. Der LBV stellt klar: Jungvögel sind Wildtiere, ihnen darf nur im echten Notfall geholfen werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz vor.

Wer Katzen besitzt, sollte seinen Stubentiger für einige Tage wenigstens morgens und abends im Haus halten. Die halbflüggen Jungvögel sind leichte Beute. „Ein naturnaher Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, wo Vögel Beeren, Würmer und Insekten finden und sich überall gut verstecken können, ist immer noch die beste Vogelhilfe“, so Hansbauer.

Sind die jungen Vögel alle ausgeflogen, sind die Vogeleltern noch lange nicht fertig. Nach einer kurzen Verschnaufpause starten viele Vogelarten mit einer zweiten und anschließenden dritten Brut. „Die Brutsaison beschränkt sich nicht nur auf den Frühling, wie viele Leute glauben. Viele unserer Gartenvögel, wie die Kohl- und Blaumeise, brüten bis zu dreimal in einem Jahr und das dauert bis in den August hinein“, sagt Miriam Hansbauer. Wer einen Nistkasten besitzt, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. Nur wenn mit absoluter Sicherheit über etwa fünf Tage hinweg kein Vogel ein– und ausfliegt, kann man die Nisthilfe reinigen.

Regensburg