Neue Regelung
Die Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd ist ab dem 1. Mai 2020 erlaubt

30.04.2020 | Stand 21.07.2023, 11:37 Uhr
−Foto: n/a

Im Rahmen einer am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung kann die Jägerschaft im Landkreis Cham sogenannte „Dual-use“ Nachtsichtgeräte zur Schwarzwildjagd ohne die bisher erforderliche Einzelfallgenehmigung verwenden.

Landkreis Cham. Nachdem die Schwarzwildbestände in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind und dadurch im gesamten Landkreis erhebliche durch Schwarzwild verursachte Wildschäden entstehen, kommt der Jagdausübung eine zentrale Bedeutung bei der Regulierung des Schwarzwildbestandes zu. Landrat Franz Löffler führt in diesem Zusammenhang aus: „Das Engagement unserer Jägerinnen und Jäger im Landkreis Cham bei der Schwarzwildbejagung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Nachbarländern Mittel- und Osteuropas der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der schweinehaltenden Betriebe, größte Sorgen bereitet, wird wieder einmal deutlich, welch hoher Stellenwert der Jagdausübung, insbesondere auch bei der Regulierung der Wildbestände zukommt. Neben dem Ergreifen eigener Vorsorgemaßnahmen durch die Landwirte ist es daher von größter Bedeutung, der Jägerschaft im rechtlich zulässigen Rahmen neben den generell zulässigen Jagdmethoden weitere Möglichkeiten zu eröffnen, um das Schwarzwild effektiv bejagen zu können“.

Die Gründe für die Zulassung der Nachtsichttechnik im gesamten Landkreis Cham lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vermeidung übermäßiger Wildschäden, Vorrang der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung vor zunehmenden Schwarzwildbeständen/-schäden und insbesondere auch zur Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest.

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