Planungen
Überschwemmungsgebiet am Kleßbach im Landkreis Cham wird vorläufig gesichert

21.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:11 Uhr
−Foto: n/a

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Kleßbach (Gemeinde Arrach) die rechnerische Ermittlung des Überschwemmungsgebiets abgeschlossen und die entsprechenden Karten an das Landratsamt Cham übermittelt. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das Landratsamt als nächsten Schritt die so genannte „vorläufige Sicherung“ des Gebietes durch Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts des Landkreises vornehmen.

Arrach/Landkreis Cham. In vorläufig gesicherten Gebieten sind Handlungen, die sich auf die Hochwassersituation auswirken können, nur noch nach Erteilung einer Ausnahmezulassung durch das Landratsamt zulässig. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz fallen darunter insbesondere das Ausweisen neuer Baugebiete, das Errichten und Erweitern von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen und die Veränderung der Erdoberfläche durch Abgrabung oder Auffüllung. Dasselbe gilt außerdem für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das längerfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, das Anlegen von abflussbehindernden Baum- und Strauchpflanzungen und das Umwandeln von Auwald in eine andere Nutzungsart. Auch neue Heizölverbraucheranlagen dürfen im Überschwemmungsgebiet nur noch in Ausnahmefällen errichtet werden und müssen den besonderen Anforderungen für den Hochwasserfall entsprechen.

Die vorläufige Sicherung gilt zunächst fünf Jahre und ist Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Erlass einer Rechtsverordnung. In einem solchen Verordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Planauslegung in den betroffenen Gemeinden.

Sämtliche Pläne und sonstigen Unterlagen zur vorläufigen Sicherung sind im Internet unter www.landkreis-cham.de abrufbar. Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden außerdem zentral unter www.iug.bayern.de im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort können auch weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren abgerufen werden.

Regensburg