Pandemie
Mit Coronavirus kontaminierten Hausmüll verpacken!

25.03.2020 | Stand 04.08.2023, 19:04 Uhr
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Da die Zahl der Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten stetig zunimmt, gibt der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) für sein gesamtes Verbandsgebiet folgende Hinweise zur Abfallentsorgung der betroffenen Haushalte.

Regensburg. Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit unter anderem Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwert-bare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19-Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen. Die Abfälle dürfen aber nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden, sondern müssen zuvor in stabile Müllsäcke verpackt und durch Verknoten oder Zubinden sicher verschlossen werden. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, wie beispielsweise Hausarztpraxen, die nur geringe Mengen aus der Versorgung von COVID-19-Fällen (Einwegschutzkleidung, Abfälle, die mit Sekreten kontaminiert sind) haben. Auch diese Abfälle sind in stabilen verschlossenen Müllsäcken über den Restmüll zu entsorgen. Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu verpacken. Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die schwer-punktmäßig COVID-19-Fälle behandeln, entsorgen diese Abfälle als „infektiöse Abfälle“ über gesonderte Entsorgungswege. Alle anderen Haushalte sollen die Abfalltrennung wie gewohnt weiterhin durchführen.

Zur Vermeidung weiterer Personenkontakte bleiben auch die Müllumladestationen für die Annahme von Kleinmengen aus dem privaten und gewerblichen Bereich bis auf weiteres geschlossen. Gewerbemüllanlieferungen mit Fahrzeugen, die selbständig kippen bzw. entleeren können, sind weiterhin möglich. Bei diesen Anlieferungen soll bargeldlos bezahlt werden.

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