Umweltorganisationen zufrieden
Luchs getötet – Geldstrafe für 53-jährigen Jäger

12.09.2019 | Stand 31.07.2023, 10:18 Uhr
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Die Gregor-Louisoder-Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz e. V. gratulieren der Staatsanwaltschaft und der Polizei zum „erfolgreichen Ergebnis mit gerechtem Urteil“ am Amtsgericht Cham nach den aufwändigsten Ermittlungen in der Bayerischen Geschichte bezüglich der Verfolgung illegaler Tötungen geschützter Wildtiere. Die Umweltorganisationen freuen sich über dieses „erste, signalgebende Urteil in Sachen Artenschutzrecht“ in Bayern.

LANDKREIS CHAM Am Amtsgericht Cham fand am Donnerstag, 12. September, der langerwartete Prozess gegen den 53-jährigen Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde wegen Besitzes zweier illegaler Waffen und des vorsätzlichen Nachstellens von Luchsen sowie der Tötung von Luchsen angeklagt und für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe über 3.000 Euro und der Zahlung der erheblichen Gerichtskosten verurteilt. Zudem musste er seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben.

„Illegale Abschüsse sind das, was die Rückkehr des Luchses am meisten behindert – bei den kleinen, isolierten Populationen ist jedes getötete Tier ein Verlust, der schwer auszugleichen ist. Bayern tut definitiv zu wenig für den Luchsschutz“, ist Franziska Baur überzeugt. Die Gregor-Louisoder-Umweltstiftung und der Landesbund für Vogelschutz e. V. fordern Ersatzfreilassungen für illegal zu Tode gekommene Tiere. „Der veraltete ,Managementplan Luchs‘ von 2008 muss geändert werden, um dies zu legalisieren“, plädiert Baur. Auch der Kampf gegen die illegale Jagd müsse weiterhin aufrecht gehalten werden und darf nicht einschlafen.

Dr. Andreas von Lindeiner: „Wir erwarten uns von dem heutigen Urteil eine Signalwirkung für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität, aber auch abschreckende Wirkung für potenzielle Täter. Um solche Straftaten künftig zu vermeiden, ist die Unterstützung der Bevölkerung und der Medien sehr wichtig. Insbesondere durch soziale Kontrolle können solche Straftaten künftig besser entdeckt werden.“

Regensburg