Tierseuche
Hasenpest-Fall in Unterisling – Stadt rät zu Vorsichtsmaßnahmen

31.05.2019 | Stand 28.07.2023, 15:19 Uhr
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Bei einem Mitte Mai in Unterisling tot aufgefundenen Feldhasen konnte bei einer Untersuchung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Erreger der so genannten Hasenpest (Tularämie) festgestellt werden.

REGENSBURG Das Bakterium kommt in Deutschland vor allem bei Feldhasen, Kaninchen und Nagetieren vor, kann aber auch andere Tiere befallen. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre natürliche Scheu verlieren.

Menschen können sich mit dem Erreger ebenfalls infizieren, und zwar vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Der Erreger kann auch durch den Biss eines erkrankten Tieres übertragen werden oder durch das Einatmen infektiöser Stäube. Auch eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist möglich. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten. Bei Infektionen kann ein schwerer bis lebensbedrohlicher Verlauf auftreten, die Krankheit ist aber mit Antibiotika gut behandelbar – vor allem, wenn sie frühzeitig diagnostiziert wird.

Die Abteilung Veterinärwesen des Umweltamtes empfiehlt folgende Verhaltensregeln:

In freier Natur aufgefundene kranke oder verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Auch Hunde sollten keinen Kontakt zu solchen Tieren haben.

Direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren ist zu vermeiden.

Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren. Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt heranzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten dem Veterinäramt zur weiteren Untersuchung zur Verfügung gestellt und ansonsten ausschließlich über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Wildbret von Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten danach mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen.

Weitere Infos im Internet

Weitere Informationen zur Hasenpest gibt es im Internet unter anderem auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.

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