Bewässerungszeiten
Bestehende Bescheide zur Feldbewässerung bleiben vorerst unverändert

21.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:52 Uhr
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Das Landratsamt Regensburg teilt mit, dass im Nachgang der Presseberichterstattung vom 21. März in der Mittelbayerischen Zeitung („Es wird noch enger für Bauern“) und vom 22. März in der Donau-Post („Oft muss der gute Wille die Tat ersetzen“) bislang nicht vorgesehen ist, die noch bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Grundwassernutzung und Nutzung der Oberflächengewässer für die Feldbewässerung zu ändern.

REGENSBURG Das heißt, die Zeiten der Bewässerung – wie auch die anderen Auflagen – bleiben für die zur Zeit genehmigten circa 1.200 Brunnen beziehungsweise genehmigten Feldbewässerungen aus Oberflächengewässern bis zum Ablauf der Erlaubnisse vorerst unverändert. Für die neu zu bewilligenden Brunnen beziehungsweise Feldbewässerungen aus Oberflächengewässern sollen allerdings gemäß den neuen bayernweiten wasserwirtschaftlichen Vorgaben neue Bestimmungen zu den Bewässerungszeiten in den Bescheid aufgenommen werden. Diesbezüglich besteht derzeit noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Landratsamt Regensburg, dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg und dem Bayerischen Bauernverband.

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