REGENSBURG Das heißt, die Zeiten der Bewässerung – wie auch die anderen Auflagen – bleiben für die zur Zeit genehmigten circa 1.200 Brunnen beziehungsweise genehmigten Feldbewässerungen aus Oberflächengewässern bis zum Ablauf der Erlaubnisse vorerst unverändert. Für die neu zu bewilligenden Brunnen beziehungsweise Feldbewässerungen aus Oberflächengewässern sollen allerdings gemäß den neuen bayernweiten wasserwirtschaftlichen Vorgaben neue Bestimmungen zu den Bewässerungszeiten in den Bescheid aufgenommen werden. Diesbezüglich besteht derzeit noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Landratsamt Regensburg, dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg und dem Bayerischen Bauernverband.
21.05.2019, 17:49 Uhr
Bewässerungszeiten Bestehende Bescheide zur Feldbewässerung bleiben vorerst unverändert

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