Der Artenvielfalt zuliebe
Oberpfälzer Regierung wünscht sich mehr Rücksichtname auf seltene Tier- und Pflanzenarten

17.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:32 Uhr
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Die angekündigten Temperaturen über 20 Grad locken die ersten Badegäste an die zahlreichen Oberpfälzer Seen. Kanufahrer, Fahrradfahrer, Wanderer, Geocacher, und noch viele mehr zieht es hinaus in die freie Natur. Aber nicht alle Gewässer, Wälder und Wiesen in der Oberpfalz eignen sich zum uneingeschränkten Freizeitvergnügen.

OBERPFALZ/PRESSEMITTEILUNG „Wir wollen unsere wunderschöne Natur auch für die nächsten Generationen erhalten. Um unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen, bitte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, in den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten bestimmte Verhaltensregeln zu beachten“, appelliert Regierungspräsident Axel Bartelt.

Viele Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind für Wanderer und Naturinteressierte frei zugänglich. Besucher sind allerdings angehalten, in Naturschutzgebieten nicht von Straßen oder Wegen abzuweichen und die Tiere durch übermäßigen Lärm nicht zu stören. Verboten ist es, Zelte oder Wohnwagen in diesen Gebieten abzustellen. Camper müssen sonst in Naturschutzgebieten mit mindestens 50 Euro und in Landschaftsschutzgebieten mit mindestens 25 Euro Bußgeld rechnen. Ähnliches gilt für Kraftfahrzeugführer, die Natur- oder Landschaftsschutzgebiete verbotenerweise befahren. Auch das Entfachen eines Feuers wird als Ordnungswidrigkeit mit mindestens 75 Euro (Naturschutzgebiet) bzw. 50 Euro (Landschaftsschutzgebiet) geahndet. Die Bußgelder können je nach Schwere sogar bis zu 5.000 Euro betragen.

Weitere Infos zu den Bußgeldern im Einzelnen finden sich im Internet www.bussgeldkatalog.org.

Der wilde Tourismus bereitet auch den Naturschutzverbänden Sorge, beispielsweise dem Bund Naturschutz (BN). Erst vor Kurzem schilderte Klaus Pöhler, Kreisvorsitzender des BN Schwandorf, bei einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten zahlreiche Verstöße im Landschaftsschutzgebiet am Au- und Lindensee im Landkreis Schwandorf. Quad-Fahrer, wilde Camper und unachtsame Erholungssuchende, die ihren Müll zurücklassen und wilde Feuerstellen errichteten, würden sich dort nicht an die Vorschriften halten, zum Nachteil von bedrohten Arten. „Einmal habe ich dort einen toten Ziegenmelker gefunden. Er wurde überfahren“, so Klaus Pöhler. Diese Vogelart ist in Bayern vom Aussterben bedroht.

„Es ist eine Unsitte, mit dem Auto, Motorrad oder Quad abseits der Straßen durch den Wald oder über Wiesen und Felder zu fahren, in Ruhezonen zu campen oder einfach seinen Müll in der freien Natur liegenzulassen. Damit wird ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Tierarten zerstört“, erklärt Regierungspräsident Bartelt und wirbt um Vernunft bei den Erholungssuchenden: „Nur wenn wir rücksichtsvoll mit unserer Natur umgehen, erhalten wir auch für uns selbst und die uns nachfolgenden Generationen diese wertvollen Orte“.

In der gesamten Oberpfalz gibt es 61 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 6.574 Hektar, und etwa ein Drittel der Oberpfalz ist Landschaftsschutzgebiet. Weitere Informationen dazu finden sich im Internet unter www.stmuv.bayern.de.

Das Landschaftsschutzgebiet um Ausee und Lindensee im Oberpfälzer Seenland bietet Lebensraum für über 511 Tier- und Pflanzenarten. Acht Spezies sind vom Aussterben bedroht, 43 gefährdet. Um die Vielfalt zu erhalten, hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf Ruhe- und Schutzzonen errichtet. Das Landschaftsschutzgebiet am Au- und Lindensee ist nur ein Beispiel von vielen in der Oberpfalz. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden überprüfen stichprobenartig die Einhaltung der Vorschriften in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dabei arbeiten sie eng mit der örtlichen Polizeidienststelle zusammen.

Verstöße bei den Unteren Naturschutzbehörden melden

Personen, denen Zuwiderhandlungen gegen Verhaltensregeln in Natur- und Landschaftsschutzgebieten auffallen, können diese Verstöße bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (an den Landratsämtern oder bei den kreisfreien Städten) melden.

Wo Baden erlaubt ist:

Der Naturschutz möchte bei den sommerlichen Temperaturen natürlich nicht den Spaß beim Baden verderben. Deshalb hier ein Link zu den offiziellen EU-Badegewässern in der Oberpfalz: www.lgl.bayern.de

Darüber hinaus gibt es viele weitere offizielle Naherholungsgebiete an Seen und Flüssen, die von den Kommunen betrieben werden. Informieren Sie sich darüber vor Ort. Für die meisten Naherholungsgebiete gibt es eine Benutzungsordnung, die auch Verhaltensregeln in der Natur umfassen. Auch dort sollte man rücksichtsvoll mit Pflanzen und heimischen Tieren umgehen.

Die Natur erfahren und genießen

In der Oberpfalz gibt es zahlreiche Umweltstationen und Umweltbildungseinrichtungen, wo Sie mehr über die wertvolle Flora und Fauna in Ihrer Heimat erfahren können. Weitere Informationen gibt es unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de.

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