Hochwasserschutz an der Donau
Notwendige Gehölzarbeiten zur Sicherung der Dämme auf Minimum begrenzt

07.11.2018 | Stand 04.08.2023, 2:06 Uhr
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Die großen Hochwasser von 1999, 2002, 2005 und 2013 wurden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zum Anlass genommen, die Dämme im Staubereich der Donau nach aktuellem Regelwerk zu untersuchen. Mit den Erkenntnissen aus mehreren Bohrungen im Damm kann die Standsicherheit nachgewiesen werden – allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Teil des Bewuchses zur dauerhaften Sicherung der Dämme und zum Schutz vor Hochwasser entfernt wird.

REGENSBURG Dämme müssen bei Hochwasser standsicher sein Erfahrungen der jüngsten Hochwasser haben gezeigt, dass Deiche vor allem im Nahbereich von Bäumen oder Bauwerken

brechen. Baumwurzeln gefährden die Dämme, sie durchwurzeln den Damm teilweise großflächig, um für ihre eigene Stabilität zu sorgen. Was an anderen Orten und in trockenen Zeiten stabilisierend wirkt, kann besonders bei Hochwasser an Dämmen zu einer Gefährdung führen. Die Wurzeln stellen dabei einen bevorzugten Weg für das Wasser dar, was im schlimmsten Fall zum Dammbruch führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass Bäume mit dem gesamten Wurzelstock umstürzen und dabei einen Krater in den Damm reißen, der den Dammquerschnitt schwächt.

Die Gehölzarbeiten erfolgen verteilt über fünf Jahre an insgesamt sieben Abschnitten. Die Fällarbeiten werden dabei auf ein absolut erforderliches Minimum zur Sicherung der Donaudämme begrenzt. Von den Gehölzarbeiten betroffen sind generell die unteren zwei Drittel der Böschung, im oberen Böschungs-Drittel können Bäume bis vier Meter Höhe und Sträucher größtenteils erhalten bleiben. Generell müssen Bäume entfernt werden, die extrem stark wurzeln. Bei Pappeln beispielsweise wurden andernorts bis zu 30 Meter lange Wurzeln freigelegt. Die dort ebenfalls anzutreffenden landschaftsprägenden Weiden können erhalten bleiben, sofern sie regelmäßig auf den Stock gesetzt werden.

Die Gehölzarbeiten werden naturschutzfachlich begleitet. Die Gehölzarbeiten sind mit den Naturschutzbehörden abgestimmt. Der Eingriff in die Natur wird durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Diese Maßnahmen werden ortsnah in der Zuständigkeit der Naturschutzbehörde koordiniert und umgesetzt. Durch die Verteilung der Arbeiten über mehrere Abschnitte und einen Zeitraum von fünf Jahren werden die Auswirkungen auf Flora und Fauna minimiert. Die Gehölzarbeiten finden ausschließlich in der

vegetationsarmen Zeit zwischen November und Februar statt, außerhalb der Brutzeit geschützter Vogelarten. Ein Biologe begleitet die Arbeiten und begutachtet die Bäume unter anderem auf potentielle Fledermausvorkommen.

Es reicht nicht, einen Soll-Zustand für die Dämme herzustellen, dieser Zustand muss auch regelmäßig überwacht werden. Für die Dammbeobachtung und Früherkennung von Schäden sind die Mitarbeiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes besonders geschult. Sie erkennen Veränderungen am Bewuchs – den sogenannten wasseranzeigenden Pflanzen, an Tierbauten und Rutschungen frühzeitig. Als Eigentümer der Dämme ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verpflichtet, ihre Anlagen in einem sicheren Zustand zu erhalten.

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