Allgemeinverfügung
Schutz der besonderen Teichkultur – Kormorane dürfen weiter abgeschossen werden

26.04.2018 | Stand 20.07.2023, 21:38 Uhr
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Aufgrund der im Regierungsbezirk Oberpfalz weiterhin vorhandenen Kormoranproblematik hat die Regierung der Oberpfalz die Geltungsdauer der bestehenden Allgemeinverfügung zum Abschuss von Kormoranen und zur Verhinderung der Neugründung von Brutkolonien vom 25. Mai 2010, unter Anpassung an die Geltungsdauer der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) der Bayerischen Staatsregierung, bis zum 15. Juli 2027 verlängert. Die Bekanntmachung erfolgt im Regierungsamtsblatt vom 27. April 2018.

REGENSBURG/OBERPFALZ Zum Schutz der besonderen Teichkultur in der Oberpfalz, zur Vermeidung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz gefährdeter Fischarten bedarf es über § 1 der AAV hinausgehender Regelungen zur Vergrämung von Kormoranen. Dies regelt die Allgemeinverfügung vom 25. Mai 2010, die jetzt in Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat der Regierung der Oberpfalz und den beteiligten Verbänden und Interessensgruppen bis zum 15. Juli 2027 verlängert wurde.

Regierungspräsident Axel Bartelt hatte im Vorfeld der Verlängerung der Allgemeinverfügung zu einem „Runden Tisch“ in der Regierung der Oberpfalz eingeladen, um gemeinsam eine einvernehmliche Lösung im Umgang mit der Kormoranproblematik für die nächsten Jahre zu finden. Neben Landrat Thomas Ebeling (Landkreis Schwandorf), dem zweiten Bürgermeister der Stadt Eschenbach Karl Lorenz, Vertretern der Landratsämter Tirschenreuth und Neustadt a.d. Waldnaab, dem Kormoranbeauftragten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für Nordbayern Tobias Küblböck, Mitgliedern des Naturschutzbeirats der Regierung der Oberpfalz und Vertretern der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz, waren auch die Vertreter der Fischereiverbände, der ARGE Fisch Tirschenreuth, der Teichgenossenschaft Oberpfalz, der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz und des Landesverbandes für Vogelschutz in die Regierung der Oberpfalz gekommen. Am Ende waren sich die Beteiligten einig, dass die seit 2010 bestehende Allgemeinverfügung unverändert weiter gelten sollte.

Die Allgemeinverfügung vom 25. Mai 2010 mit dazugehöriger Pressemitteilung vom 10. Juni 2010 kann im Internet auf der Website der Regierung der Oberpfalz www.regierung.oberpfalz.bayern.de unter der Rubrik „Umwelt/Umwelt, Natur“ im Abschnitt „Genehmigungen/Abschuss von Kormoranen“ abgerufen werden. Die Bekanntmachung der Verlängerung dieser Allgemeinverfügung vom 27. April 2018 ist auf der Website der Regierung unter der Rubrik „Umwelt/Umwelt, Natur“ im Abschnitt „Aktuelles“ eingestellt.

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