Was jetzt zu beachten ist
Schonzeit für Gehölze hat begonnen

28.02.2019 | Stand 03.08.2023, 14:16 Uhr
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Die gesetzliche Schonzeit für Gehölze beginnt jedes Jahr am 1. März. Die Einhaltung dieser Schonzeit dient insbesondere dem Schutz der im Frühling erwachenden oder zurückkehrenden Tiere: Vögel, die das Brutgeschäft beginnen und Insekten wie Bienen, die sich auf Nahrungssuche begeben.

LANDKREIS Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im ökologischen Bereich – Stichwort „Insektenfreundlicher Landkreis“ – weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rottal-Inn noch einmal auf die Bedeutung dieser Schonzeit hin. Denn die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom entsprechenden Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz mehren sich, um die Gehölze auch im Sommerhalbjahr zu beseitigen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie das Roden von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September verboten. Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind möglich, dennoch sollte auch dabei auf unsere tierischen Freunde Acht genommen werden.

Vor allem alten Bäumen mit Totholz ist viel Aufmerksamkeit zu schenken, da diese Heimat von Fledermäusen, Vögeln, Hornissen und anderen geschützten Tieren sein können. Für diese Lebensstätten gilt ein ganzjähriger Schutz, hier ist immer die Untere Naturschutzbehörde frühzeitig zu beteiligen.

Reisighaufen sollten ebenfalls schon vor Beginn der Schonzeit entfernt oder ganz belassen werden. Sobald es wärmer wird, werden ansonsten dort die ersten Vögel mit dem Nestbau beginnen bzw. Igel dort Unterschlupf suchen. Deshalb ist ein Belassen der Reisighaufen ab Anfang März als Biotopstruktur das Beste.

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass wenn bei Gehölzen ein Gefahrpotential bestehen sollte, frühzeitig unter Einhaltung der Schonzeit zu handeln ist – bitte nicht abwarten, bis eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Rottal-Inn