Nach schweren Gewittern
Hilfe für Unwetter-Betroffene in Notlagen

14.06.2018 | Stand 04.08.2023, 6:41 Uhr
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Viele Regionen Bayerns, darunter auch Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn, wurden in den letzten Tagen von schweren Gewittern heimgesucht, die mancherorts zu starken Überschwemmungen mit entsprechenden Schäden führten. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Rottal-Inn darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung Geschädigten auch ohne Einleitung einer förmlichen Finanzhilfeaktion hilft.

ROTTAL-INN Den Betroffenen stehen folgende Hilfen zur Verfügung: Privathaushalte, Unternehmen und Vereine können Notstandsbeihilfen nach den Richtlinien über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR) des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erhalten. Notstandsbeihilfen sind Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Vereine. Betroffene, deren Wohngebäude und Hausrat bzw. deren unternehmerisches Vermögen oder Vereinsvermögen durch Hochwasser bzw. Überschwemmungen geschädigt wurden und die sich daher in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, können derartige Hilfen aus dem Härtefonds erhalten.

Eine außergewöhnliche Notlage liegt vor, wenn die Gesamtverhältnisse der Antragsteller (z. B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Höhe des Schadens; finanzielle Leistungsfähigkeit) und die zur Verfügung stehenden Mittel es den Antragstellern nicht ermöglichen, die Schäden durch den Einsatz eigener Mittel, durch Eigenleistungen, durch sonstige Hilfen oder durch die Aufnahme von Darlehen in absehbarer Zeit selbst zu beheben.

Die Gewährung einer Finanzhilfe setzt damit die Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten voraus (Art und Umfang der Ermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen, d. h. den Umständen und der Bedeutung des Falles angemessen). Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Gesamtverhältnisse der Antragsteller (und bei Privathaushalten auch der im Haushalt lebenden Angehörigen). Diese Zuschüsse können auch zur Beseitigung versicherbarer Schäden geleistet werden. Versicherungsleistungen werden angerechnet.

Notstandsbeihilfen werden entsprechend der finanziellen Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent erbracht. Entsprechende Hilfen können beim Landratsamt beantragt werden, dem die Prüfung obliegt, ob tatsächlich eine Notstandsbeihilfe gewährt werden kann. Betroffene können sich an die Hochwasserhilfe unter der 08561/20-760 wenden.

Rottal-Inn