Hinweis vom Landratsamt
Jagdscheine müssen bis 31. März verlängert werden

25.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:55 Uhr
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Achtung Jäger! Auslaufende Jagdscheine müssen bis zum 31. März 2018 verlängert werden.

ROTTAL-INN Darauf weist das Landratsamt Rottal-Inn hin. Wird diese Frist verpasst, kann es zum Verlust der Jagdpachtfähigkeit führen. Im Einzelfall können sich waffenrechtliche Probleme hinsichtlich des Waffen- und Munitionsbesitzes ergeben. Das benötigte Antragsformular zur Jagdschein-Verlängerung finden Sie auf der Homepage www.rottal-inn.de/ Landratsamt / Formulare Buchstabe J. Dies kann schon im Vorfeld heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ist eine ausreichende Versicherungsbestätigung einer Jagdhaftpflicht für die neue Geltungsdauer beizufügen.

Falls ein Jagdscheinheft nicht mehr verlängert werden kann, ist zusätzlich ein Passfoto, das nicht älter als ein Jahr sein soll, notwendig. Die Gebühr einschließlich Jagdabgabe beträgt für einen 1-Jahresjagdschein 60 Euro und für einen 3-Jahresjagdschein 150 Euro.

Jeder Jagdscheininhaber muss zum Verlängern seines Jagdscheines persönlich mit den geforderten Unterlagen im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude V, 3. Stock, Zimmer-Nr. 5300 vorsprechen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr. Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind unter Tel. 08561- 20162 oder 20164 möglich.

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