Verbotenes Skifahren im Nationalpark Šumava
Wer die Tiere stört, riskiert 4.000 Euro Bußgeld!

12.02.2019 | Stand 21.07.2023, 17:09 Uhr
−Foto: n/a

Am Plöckensteinsee verstoßen Skialpinisten in vielen Fällen gegen das Gesetz. Ranger wurden sogar angegriffen.

DREISESSEL Die hervorragenden Schneeverhältnisse dieses Winters versprechen allen Wintersportlern ein tolles Erlebnis. Im Böhmerwald nutzen Skilangläufer, Skifahrer und - Dank des zugefrorenen Lipno-Stausees - sogar Eislaufbegeisterte die hervorragenden Bedingungen. Jede Woche machen sich auch hunderte Skialpinisten auf den Weg ins Grenzgebiet des Böhmerwaldes, beliebte Ziele sind der Plöckenstein, der Dreisesselberg und der Plöckesteinsee. Viele halten sich jedoch nicht an das Gesetz, auf den markierten Wegen zu bleiben, und betreten unerlaubterweise die Ruhegebiete. Wer sich so verhält, dem droht nicht nur eine Geldstrafe. Das Fahren in diesem Gebiet ist auch gefährlich und birgt ein hohes Verletzungsrisiko.

„Unsere Nationalparkranger sind in diesem Gebiet jeden Tag bis in die Abendstunden im Einsatz“, sagt der Pressesprecher des Nationalparks Šumava, Jan Dvořák. „Fast täglich treffen sie Skialpinisten aus Tschechien, Bayern und auch aus Österreich an, die Orte betreten, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.“

Der Grund für die Beschränkung sind die sogenannten Ruhegebiete, die zum Schutz störungsanfälliger Ökosysteme und Arten, wie Auerhuhn oder Luchs, eingerichtet worden sind. Diese Tiere sind sehr störanfällig, vor allem im Winter, wenn sie nicht genügend Nahrung haben. Daher versuchen sie viel Energie zu sparen, jede Störung kann zu ihrem Tod führen.

„Einige der Skialpinisten betreten diese Orte unwissentlich“, erklärt Luděk Švejda, Leiter der Nationalparkwacht im Gebiet Plöckensteinsee. „Wenn wir sie darauf hinweisen, zeigen sie Verständnis und kehren auf den markierten Pfad zurück. Das ist die beste Lösung, bei der wir nicht einmal Geldstrafen vergeben müssen.“ Allerdings gebe es auch Sportler, die uneinsichtig sind. „Immer öfter begegnen wir Skifahrern, denen unsere Hinweise egal sind und die es nicht scheuen, uns zu beschimpfen oder gar körperlich anzugreifen.“ Erst Anfang Februar kam es zu einem solchen Vorfall mit österreichischen Skialpinisten, die die Nationalparkranger angegriffen haben. In so einem Fall ist eine erhebliche Geldstrafe unumgänglich.

Und diese kann durchaus im vierstelligen Bereich liegen. „Wir Ranger können vor Ort eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verordnen“, so Švejda. „Wird der Verstoß an die Naturschutzbehörde weitergeleitet, ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4000 Euro möglich.“

Neben der Gefahr, eine Geldstrafe zu erhalten, weist Švejda auf einen weiteren Punkt hin. „Das fahren in diesen Ruhegebieten kann lebensbedrohlich sein. Gerade im Bereich des Berges Plöckenstein bilden sich gefährliche Überhänge über den Felshängen oberhalb des Plöckensteinsees, die abreißen können. Deshalb gefährdet jeder, der einen markierten Weg verlässt, seine Gesundheit und sogar sein Leben.“

Passau