Wegen Bauwerksprüfung
Planmäßige, vorübergehende Schleusensperre am Kachlet

09.03.2018 | Stand 21.07.2023, 4:42 Uhr
−Foto: Foto: WSA Regensburg

An der Donau werden ab Dienstag, 10. April, mehrere Schleusenkammern, für deren Betrieb und Unterhaltung das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Regensburg zuständig ist, vorübergehend, insbesondere für die Bauwerksprüfung der Schleusen außer Betrieb genommen.

PASSAU Zusätzlich werden umfangreiche Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten durch die vor Ort zuständigen Außenbezirke und den Bauhof des WSA Regensburg durchgeführt.

An der Bundeswasserstraße Donau sind die Schleusen Bad Abbach, Regensburg, Geisling und Straubing vom 10. bis 30. April 2018 vorübergehend außer Betrieb und für den Schiffsverkehr gesperrt. In Kachlet erfolgt eine wechselseitige Sperre von jeweils einer der beiden Schleusenkammern.

Die Schleuse Bad Abbach wird trocken gelegt. In der Schleuse Kachlet bei Passau werden insbesondere die Schleusentore und Schleusenantriebe durch Mitarbeiter / Bauwerksprüfer des WSA Regensburg auf Schäden untersucht und diese entsprechend dokumentiert.

Bauwerksprüfungen mit Trockenlegung an Anlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden regelmäßig alle 6 Jahre oder aus besonderem Anlass durchgeführt.

Sollten bei der Bauwerksprüfung Mängel festgestellt werden, die den Betrieb der Schleuse beeinträchtigen, müssen diese noch während der Schleusensperre instandgesetzt werden.

Das Prüfergebnis der Bauwerksprüfung dient dem Erhaltungsmanagement der Schleusen und ist u. a. Grundlage auch für größere Instandsetzungsmaßnahmen bei den nächsten vorübergehenden Schleusensperren.

An den nicht trocken gelegten Schleusen werden Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, die bei laufender Schifffahrt während des Jahres nicht möglich sind.

Für die Schleusensperre sind Aufträge an Firmen für Geräte und Personal in Höhe von rund 400.000 Euro, insbesondere für den Einbau von neuen Teilen usw. vergeben.

Seitens der Außenbezirke und des Bauhofes des WSA, als auch vom WSA selbst sind ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Schleusensperre im Einsatz. Alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen Schifffahrt zwischen der Landesgrenze zu Österreich und dem Unterwasser der Staustufe Straubing möglich.

Da die Doppelkammerschleusen Jochenstein und Kachlet während der gesamten Schleusensperre zumindest mit einer Kammer für die Schifffahrt befahrbar ist, kann der Schiffsverkehr von Österreich kommend, bis zu den Häfen Racklau und Schalding bei Passau und Hafen Deggendorf sowie zum Hafen Sand bei Straubing fahren.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg ist als Bundesbehörde für den 212 Kilometer langen Schifffahrtsweg zwischen der Landesgrenze zu Österreich bei Donau- Km 2202 bis einschließlich Kelheim bei Donau- Km 2414 zuständig. Auf dieser Strecke gibt es insgesamt 8 Schleusenkammern, 6 Wehranlagen und 2 Bootsschleusen.

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