Das bringt nicht weniger Lärm
Günther Knoblauch kritisiert Tempolimit

22.01.2020 | Stand 03.08.2023, 22:45 Uhr
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Zu Kritik und Vorwürfen: „Erst überprüfen, dann behaupten, Es werden Dinge unterstellt, die nicht geklärt sind“

LANDKREIS. Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder plant ab 1. Februar ein Tempolimit auf der neuen A 94 (wir berichteten/Anm. d. Red.). Wochenblatt-Leser sprechen sich in Leserbriefen und auf Facebook leidenschaftlich dafür und auch dagegen aus. Staatssekretär und MdB Stephan Mayer fordert dies zeitlich zu begrenzen und dabei zu überprüfen, „ob die Betreibergesellschaft die vereinbarte Qualität des Asphalts aufgebracht hat. Ebenso soll festgestellt werden, ob der aktive Lärmschutz den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses entspricht“.

Vom geplanten Tempolimit hält Knoblauch „Nichts“

Günther Knoblauch, MdL a.D., hat jahrelang um den Bau der A 94 gekämpft. Im März 1995 den Verein „Ja zur A 94“ mit gegründet, in dem 4 Landkreise, 62 Städte und Gemeinden, 19 Vereine/Verbände, 42 Industrie- und Handelsfirmen sowie Privatpersonen für den schnellen Bau der Bundesautobahn von München bis Pocking eintreten. Für ihn war der Lückenschluss nach München „wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten an einem Tag.“ Wir haben ihn um eine persönliche Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um das Tempolimit auf den Lärmschutz an der neuen A 94 gebeten.

Herr Knoblauch, was halten Sie vom geforderten Tempolimit?

Günther Knoblauch: Nichts, weil es keine Veränderung der Lärmsituation bringt. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen über Umweltgesichtspunkte hinaus keine wesentliche Lärmreduzierung bringt. Schräg wird es allerdings, wenn auf der Autobahn für LKWs ein Limit von 60 km/h gefordert wird. Sollen die LKWs auf die B 12 gelockt werden, wo sie 80 km/h fahren dürfen und bis auf Hohenlinden keine Lärmschutzmaßnahmen vorhanden sind?

Wie beurteilen Sie die Kritik der Anwohner am Lärm an der neuen A 94?

Es wird sicher so sein, dass für viele Anwohner dauerhafte Straßengeräusche oder Lärm Neuland und lästig sind und die bisherige Ruhe verloren ist. Es muss aber in dieser Diskussion auch gesagt werden, dass die einzelnen Lärmwerte nicht durch Messungen an den Gebäuden gesetzlich einzuhalten sind, sondern nach dem Mittelwert der Berechnungsmethode der 16. Bundeslärmschutzverordnung.

Danach wird der einzuhaltende Lärmwert mittels der Verkehrsstärke, dem maßgebenden LKW-Anteil und der prognostizierte durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke berechnet, getrennt für Tag und Nacht.

Hier der Günther Knoblauch dazu zitierte Auszug aus der BlSchV:

Auszug aus der 16. BISchV: Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der maßgebende Lkw-Anteil p werden mit Hilfe der der Planung zugrundeliegenden, prognostizierten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) nach Tabelle A berechnet, sofern keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, die unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum zur Ermittlung

a) der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M (in Kfz/h)

b) des maßgebenden Lkw-Anteils p (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) in % am Gesamtverkehr für den Zeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr als Mittelwert über alle Tage des Jahres herangezogen werden können. Das Verkehrsaufkommen einer Straße ist den beiden äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordnen. Die Emissionsorte sind in 0,5 m Höhe über der Mitte dieser Fahrstreifen anzunehmen)

Wurde zu schnell gebaut?

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Betreibergesellschaft habe nicht die vereinbarte Qualität des Asphalts aufgebracht bzw. entspreche der Lärmschutz nicht den Vorgaben der Planfeststellung – Bayerns Ministerpräsident und Staatssekretär MdB Mayer fordern hier eine Überprüfung?

Zuerst überprüfen und dann behaupten, Es werden Dinge unterstellt, die nicht geklärt sind. Die Betreibergesellschaft verweist darauf die Vorgaben der Planfeststellung und der Verträge eingehalten zu haben.

Die ganze Region hat darauf gewartet, dass die A 94 eröffnet wird. Wir haben lange genug gewartet. Was wäre dann anders?

Was wäre der richtige Weg, um eine für Anwohner und A 94-Nutzer befriedigende Lösung zu finden?

Ich habe Zweifel, ob je alle Betroffenen zufriedengestellt werden können. Manches kann man nicht mehr nachholen. Ich glaube nicht, dass der Bund freiwillig Lärmschutzwälle errichtet, die gesetzliche Vorgaben überschreiten. Es gäbe Bezugsfälle im ganzen Bundesgebiet. Was machen wir dann auf den anderen Autobahnen, der B 12 usw.? Zu klären wäre auch, ob für verlängerte Lärmschutzwälle auch die dafür notwendigen Grundstücke von den Eigentümern verkauft würden. Wissen muss man auch, dass mehrere hunderttausend Kubikmeter Erdaushub in Deponien verbracht werden mussten. Über das gesetzliche Maß hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen scheiterten auch am Widerstand von Grundstückseigentümern. Bei kooperationsbereiten Grundstückseigentümern in anderen Gemeinden ist es anders.

Mühldorf a.Inn