Aufregung am See
Bade-Verbotsschilder in Wörth sind klar rechtswidrig!

14.06.2018 | Stand 04.08.2023, 4:58 Uhr
−Foto: Foto: Stöttner

Aufregung in Wörth an der Isar. Nachdem der Eigentümer des Sees in Wörth Badeverbotsschilder aufgestellt hatte, wird er jetzt von den Behörden zurechtgewiesen. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Landratsämter Dingolfing-Landau und Landshut heißt es: „Das Baden im „Wörther See“ ist nicht nur im Bereich des Strandbades erlaubt, sondern auch an allen übrigen, frei zugänglichen Ufer-Abschnitten: Das hat eine Überprüfung bei einem Ortstermin ergeben.“ Die rund um den See, außerhalb des Strandbades und einer großen Wassersport-Anlage aufgestellten Verbotsschilder seien eindeutig rechtswidrig. Die Behörden haben mit dem Eigentümer des Sees in der Angelegenheit Kontakt aufgenommen.

WÖRTH AN DER ISAR Lediglich im Bereich der bei Sportlern aus nah und fern beliebten Wassersport-Anlage ist das Baden aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Vertreter der Fachbehörden der beiden Landratsämter haben sich in dieser Woche ein Bild von der Situation an dem See gemacht, der sich in Privatbesitz befindet: Gemeinsam mit den Bürgermeistern der beiden Gemeinden, die sich den Wörther Bade-See teilen, Stefan Scheibenzuber (Wörth an der Isar, Landkreis Landshut) und Josef Daffner (Niederviehbach, Landkreis Dingolfing-Landau) waren sie vor Ort.

Bürgermeister Scheibenzuber hatte um den Termin gebeten, nachdem es immer wieder Ärger wegen der dubiosen Verbotsschilder gegeben hatte und mehrfach die Polizei von Badegästen gerufen worden war. Den Erholungssuchenden ist, wie sie schilderten, von nicht näher bekannten Personen ein Bußgeld „bis zu 5.00 Euro“ angedroht worden, sollten sie das Bade-Verbot missachten.

Die Einschüchterungsversuche einer anscheinend selbst ernannten „Bade-Polizei“ (Bürgermeister Scheibenzuber) seien für ihn nicht hinnehmbar, betonte der Wörther Bürgermeister nach Bekanntwerden der Vorfälle. Vor diesem Hintergrund hat er sich an die Fachleute der Landratsämter um eine Überprüfung der Rechtslage gewandt.

Diese ist eindeutig, sind sich die Fachleute für Wasserrecht und Naturschutz aus beiden Landratsämter einig: Das Baden ist überall erlaubt – sowohl im Bereich eines Strandbades (mit Liegewiese), für das Eintritt verlangt wird, auf Wörther Gebiet als auch an allen frei zugänglichen Ufer-Abschnitten auf Wörther wie auf Niederaichbacher Gemeinde-Gebiet. Aus Sicherheitsgründen ist das Baden seit Langem im Bereich der Wassersport-Anlage (mit Wasserski-Seilbahn) untersagt.

„Erholungssuchende dürfen die frei zugänglichen Uferbereiche ohne Entgelt betreten und nutzen“, erklärten die Fachleute der beiden Landratsämter: Es ist jedem erlaubt, zu baden, auch mit Schwimmhilfe wie Luftmatratzen und anderen aufblasbaren Freizeit-Utensilien. Zulässig ist auch das Befahren des Bade-Sees mit Paddelbooten, ebenso wie das Windsurfen, Kite-Surfen oder Standup-Paddling.

Dies ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des Wasserrechts zum, so der juristische Begriff, „Gemeingebrauch“ von Gewässern. Dieser Gemeingebrauch kann nur von Seiten von Behörden eingeschränkt werden – unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Nicht erlaubt ist es, am Wörther Bade-See zu zelten oder zu campen, offene Feuer zu entzünden oder Müll zu hinterlassen.

Landshut