Achtung Frist
PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden

20.08.2019 | Stand 04.08.2023, 5:16 Uhr
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Zum Jahresbeginn 2019 hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister aktiviert.

KELHEIM Alle Betreiber einer Einspeiseanlage im Strom- und Gasmarkt müssen sich dort registrieren, egal ob Bestandsanlage oder Neuinstallation. Die Stadtwerke Kelheim haben deshalb gut 820 Anlagenbetreiber im Netzgebiet angeschrieben.

„Schon immer mussten sich Personen, die eine PV-Anlage in Betrieb nahmen, bei der Bundesnetzagentur anmelden. Nur so war eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich“, erklärt Dietmar Kraus, der bei den Stadtwerken Kelheim für das Energiedatenmanagement verantwortlich ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Bundesnetzagentur die vorhandenen Daten allerdings nicht in das neue Marktstammdatenregister überführen. Jeder Anlagenbetreiber, also auch Privatpersonen mit wenigen PV-Paneelen auf dem Hausdach, müssen sich noch einmal registrieren – und zwar innerhalb einer festen Frist. Nur dann wird die Einspeisevergütung vom Staat weitergezahlt.

Für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt der 31. Januar 2021 als Registrierungsfrist. Anlagen, die seit dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, haben lediglich einen Monat Zeit für die Registrierung. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Juli 2017 und 31. Januar 2019. Auch für sie gilt die Frist 31. Januar 2021.

Die Bundesnetzagentur schreibt die Anlagenbetreiber nicht einzeln an. Die Stadtwerke Kelheim möchten jedoch verhindern, dass Anlagenbetreiber ihren Vergütungsanspruch verlieren. Denn wenn die Bundesnetzagentur den Stadtwerken Kelheim als zuständigen Netzbetreiber die Vergütung für eine PV-Anlage im Netzgebiet nicht mehr ausbezahlt, kann sie diese auch nicht an den jeweiligen Einspeiser weiterreichen. Die Stadtwerke verdienen an PV-Anlagen kein Geld, sind aber aus organisatorischen Gründen als Netzbetreiber auch bei der Zahlung der Einspeisevergütung zwischengeschaltet.

Um die Kunden, beziehungsweise Einspeiser bei der Registrierung zu unterstützen, wurden gut 820 Anlagenbetreiber von den Stadtwerken Kelheim angeschrieben. Sie erhielten eine Übersicht über alle notwendigen Daten für die Registrierung im Marktstammdatenregister, die den Stadtwerken Kelheim von der ursprünglichen Anmeldung der Anlagen vorlagen.

Das neue Marktstammdatenregister soll aktuelle und zuverlässige Daten zur Strom- und Gasversorgung liefern. Das Register ist öffentlich, allerdings werden personenbezogene Daten wie die genaue Adresse von Kleinstanlagen mit weniger als 30 kWp, nicht öffentlich angezeigt. Unter anderem sollen die gesammelten Daten dabei helfen, den Ausbau von Übertragungs-Stromleitungen effizienter zu gestalten und auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Kelheim