Anfrage von Rosi Steinberger
Kiesbank im Naturschutzgebiet Weltenburger Enge – „Gewässerunterhalt darf Naturschutz nicht aushebeln“

15.02.2019 | Stand 03.08.2023, 6:32 Uhr
−Foto: n/a

Darf die Kiesbank in der Donau im Naturschutzgebiet Weltenburger Enge ohne naturschutzrechtliche Genehmigung ausgebaggert werden? Dieser Frage ging die Vorsitzende im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags, Rosi Steinberger, mit einer Anfrage nach.

KELHEIM Das Abbaggern von Kies ist im Bereich des Naturschutzgebiets grundsätzlich verboten, dient er doch als Kinderstube vieler bedrohter Fischarten. Auf die Anfrage der grünen Abgeordneten antwortete das Umweltministerium, dass kein wasserrechtliches Verfahren notwendig sei, wenn es sich um eine Maßnahme des Gewässerunterhalts handelt. Dennoch müsse auch hier das Naturschutzrecht berücksichtigt werden. „Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel des Gewässerunterhalts der Naturschutz aus wirtschaftlichen Gründen ausgehebelt werden soll,“ erklärt Steinberger. „Auch der Gewässerunterhalt bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.“ Im Zweifel müsse aber der Naturschutz in dieser sensiblen Region den Vorrang haben.

Kelheim