Wirksames Naturschutzgesetz nötig
„Kein Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten“

01.02.2019 | Stand 01.08.2023, 17:36 Uhr
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Selbst Naturschutzgebiete in Bayern sind nicht sicher vor dem Einsatz von Pestiziden. Das ergab eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger für die Landkreise Dingolfing/Landau und Kelheim.

LANDKREIS KELHEIM Das Staatsministerium teilte daraufhin mit, dass im Landkreis Kelheim der Einsatz von Pestiziden in den Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Weltenburger Enge“ und „Klamm und Kastlhäng“ nicht verboten ist. Die Verordnungen für die anderen Naturschutzgebiete in den beiden Landkreisen enthalten differenzierte Verbote, gestatten aber teilweise auch Ausnahmen. Über Art und Umfang der eingesetzten Mittel wurden keine Angaben gemacht.

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Eigentlich sollte diese höchste Schutzkategorie des Naturschutzrechtes die Artenvielfalt sichern. „Das zeigt, dass das Bayerische Naturschutzgesetz bedenkliche Lücken aufweist und dringend überarbeitet werden muss,“ so Rosi Steinberger. „Pestizide sollten in Naturschutzgebieten überhaupt nicht zur Anwendung kommen. Mit dem Volksbegehren ,Rettet die Bienen‘ haben wir endlich die Chance, ein wirksames Naturschutzgesetz in Bayern zu verankern“.

Kelheim