Von CSU und Freien Wählern abgelehnt
Antrage zum Schutz der Bäche und Flüsse hatte im Umweltausschuss keine Chance

17.05.2018 | Stand 28.07.2023, 9:54 Uhr
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Im Umweltausschuss wurde der grüne Gesetzentwurf zum Schutz der Gewässerrandstreifen am Donnerstag, 17. Mai, von CSU und Freien Wählern abgelehnt.

NIEDERBAYERN Die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verlangt den Schutz der Gewässer vor schädlichen Substanzen. Die Situation der bayerischen Gewässer hat sich seit dieser Zeit ständig verschlechtert. Nur knapp zehn Prozent der bayerischen Flüsse werden den bis 2021 von der EU vorgeschriebenen „guten Zustand“ erreichen. So sind auch die Aussichten einen „guten Zustand“ für die niederbayerischen Flüsse zu erreichen, bis 2021 unwahrscheinlich. Schuld daran sind neben der Begradigung der Flüsse und Bäche der Eintrag von Dünger, Pestiziden und Sedimenten aus der Landwirtschaft.

Gegen diesen Eintrag schädlicher Substanzen gäbe es ein recht einfaches Mittel, das bereits in 15 von 16 Bundesländern Anwendung findet: gesetzlich geschützte Gewässerrandstreifen. Genau dies fordert unser grüner Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz.

„Diese Schutzmaßnahme unserer Gewässer abzulehnen, einer Klientelpolitik zu opfern und auf erwiesenermaßen weitgehend wirkungslose freiwillige Vereinbarungen zu setzen, ist ein Armutszeugnis bayerischer Umweltpolitik“ so die grüne Landtagsabgeordnete und Mitglied des Umweltausschusses Rosi Steinberger.

Kelheim