Ehrenamt
Naturschutzwächter als wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörden

14.12.2017 | Stand 03.08.2023, 20:25 Uhr
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Am Dienstag, 12. Dezember, bestellte Kelheims Landrat Martin Neumeyer durch Aushändigung der Bestellungsurkunden die Naturschutzwacht am Landratsamt Kelheim für weitere drei Jahre befristet bis 31. Dezember 2020.

LANDKREIS KELHEIM Der Einsatz einer Naturschutzwacht bei der unteren Naturschutzbehörde ist in Artikel 49 des Bayerischen. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und in der Verordnung über die Naturschutzwacht gesetzlich verankert. Bei der Ausübung der Tätigkeit als Naturschutzwächter handelt es sich um ein Ehrenamt. Im Landkreis Kelheim werden zukünftig Jakob Behringer, Lorenz Donauer, Peter Forstner, Martin Gabriel, Franziska Jäger, Herr Hermann Kirchner, Helmuth Meier, Hans Senft, Gerald Machnitzke, Dr. Birgit Kraus sowie Norbert Thom als Naturschutzwächter tätig sein. Sie übten diese ehrenamtliche Tätigkeit bereits in der Vergangenheit aus. Feierlich verabschiedet wurden Ludwig Gruber und Albert Schäfer, die mehr als dreißig Jahre als Naturschutzwächter für den Landkreis Kelheim tätig waren.

Die Angehörigen der Naturschutzwacht haben ihre fachlichen Kenntnisse durch den Besuch eines dreiteiligen Ausbildungslehrganges bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege mit einer anschließenden Prüfung nachgewiesen. Mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens zehn Stunden im Monat erbringt jeder Naturschutzwächter eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als personelle Verstärkung in der Natur gestalten sie das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mit, wirken durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort und vermitteln allgemein Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur. So trug die Beratungstätigkeit in der Vergangenheit zum Beispiel im Bereich des Hornissenschutzes verstärkt dazu bei, unnötige Ängste der Bevölkerung vor diesen Insekten zu minimieren und das Verständnis dafür zu fördern.

Neben dem Gespräch mit den Bürgern überwachen die Naturschutzwächter jedoch auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften und wirken mit, Verstöße zu Lasten der Natur zu verfolgen und zu ahnden. Dazu sind Mitglieder der Naturschutzwacht berechtigt, Personalien (Vor- und Zunamen, Wohnort und Wohnung, Beruf und Staatsangehörigkeit) festzustellen. Ferner können Mitglieder der Naturschutzwacht Personen des Platzes verweisen, wenn beispielsweise durch das Betreten wertvolle Pflanzenbestände oder Brutstätten zerstört werden können. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Naturschutzrechtes können die Mitglieder der Naturschutzwacht außerdem die Sicherstellung von unberechtigt entnommenem Gut verlangen.

Auch die Mithilfe bei der Kontrolle von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden, der Durchführung von Förderprogrammen, der Betreuung von Schutzgebieten, der Überwachung von Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteilen, der Erfassung von Veränderungen in der Natur (zum Beispiel „wilde“ Müllablagerungen) sowie bei Artenhilfsmaßnahmen gehört zum Tätigkeitsbereich eines Naturschutzwächters.

Die Naturschutzwächter tragen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen und führen einen Dienstausweis mit sich, der auf Verlangen vorgezeigt wird.

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