Landratsamt gibt bekannt
Regelung zur Bewässerung von Feldern gelockert

07.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:08 Uhr
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Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat bekannt gegeben, dass die Regelungen für die Bewässerung von Feldern gelockert werden.

DINGOLFING-LANDAU Landwirte dürfen ihre Felder in Zeiten starker Sonneneinstrahlung künftig zwischen 18 Uhr und 10 Uhr des darauffolgenden Tages bewässern. Aufgrund der zuletzt gemessenen Temperaturen in den Morgenstunden habe man die Regelung gelockert, teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau mit. Bislang war die Bewässerung von Feldern in Zeiten starker Sonneneinstrahlung zwischen 8 und 18 Uhr untersagt.

Weiterhin sollten Landwirte möglichst schonend mit dem Grundwasser umgehen, sagt Franz Fürst, Leiter des Sachgebietes Wasserrecht und Umweltschutz. Bei starker Sonneneinstrahlung verdunste ein Großteil des Beregnungswassers in der Luft.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für jede Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von Feldfrüchten eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss und dass aus Oberflächengewässern kein Beregnungswasser entnommen werden darf. Bei Verstößen ist mit einem empfindlichen Bußgeld sowie mit Kürzungen der Flächenprämien zu rechnen.

Dingolfing-Landau