Schock am Strand
Badeverbot in der Hochsaison am Waginger und Tachinger See?

30.05.2018 | Stand 29.07.2023, 8:18 Uhr
−Foto: Foto: privat

Verbotsschild in Tettenhausen: Weil bislang keine Badeaufsicht gefunden werden konnte, musste die Gemeinde aus Haftungsgründen reagieren.

WAGING. „Baden verboten, keine Badeaufsicht“, stand in schwarzen Lettern auf einem Hinweisschild am Strandbad in Tettenhausen zwischen Waginger und Tachinger See. Das sorgte nicht nur bei Badegästen für Verwunderung, auch ein Wochenblatt-Leser hakte nach und wollte mehr wissen. Das Problem am Strandbad in Tettenhausen, das auch in Taching besteht: Die Verantwortlichen – Gemeinde und Pächter – fanden bis jetzt keinen Bademeister.

Für was dort eine Aufsicht gebraucht wird? Für die Verkehrssicherungspflicht, die gesetzlich geregelt ist und vorschreibt, dass an öffentlichen Seebädern ein Bademeister vor Ort sein muss. Die Wasserwacht alleine wird die Aufsicht in den Strandbädern künftig nicht mehr übernehmen, heißt es von den Verantwortlichen: Das sei für die Wasserwachtler zeitlich und was die Haftung betreffe nicht machbar.

„Selbstverständlich sind wir am Waginger und Tachinger See vor Ort. Wir verrichten ganz normal unsere Wochenenddienste und sind für die Seerettung zuständig“, stellt die Rettungsorganisation klar.

Verbotsschild entfernt, neues Schild platziert

Manche Badegäste hatten jetzt Angst, nicht mehr ins kühle Nass springen zu dürfen. Was speziell das Badeverbotsschild am Strandbad in Tettenhausen betrifft, kann Wagings Bürgermeister Herbert Häusl Entwarnung geben: „Mit diesem Schild wollten die Gemeinde und der Pächter vorerst auf Nummer Sicher gehen. Das Schild wurde schon letzten Freitag abmontiert.“

Das Baden sei jetzt wieder erlaubt, allerdings gibt es einige Änderungen: „Da wir noch immer keinen Bademeister gefunden haben, müssen wir aus dem Strandbad jetzt eine Badestelle machen. Das bedeutet, alle möglichen Gefahrenquellen, wie der Sprungturm oder der Bootssteg müssen gesperrt oder abmontiert werden. Es gibt im Moment keinen anderen Weg“, bedauert der Bürgermeister.

Ein Vorteil für den Geldbeutel aller Wasserratten: Es darf zukünftig kein Eintritt mehr verlangt werden. Statt dem Badeverbotsschild wird ab sofort „Baden auf eigene Gefahr –Eltern haften für ihre Kinder“, am Ufer des Sees zu lesen sein, genau wie in Taching am See. Dort wurde aus dem Strandbad auch eine Badestelle. In Tengling hatten die Verantwortlichen Glück, dort hat sich bereits eine Aufsicht gefunden. „Anders geht es momentan nicht, die Anforderungen, besonders die Haftung betreffend, sind heutzutage extrem hoch“, so Häusl weiter.

Bademeister dringend gesucht!

„Es wäre natürlich sehr erfreulich, wenn sich noch jemand, der mindestens 18 Jahre alt ist, das Rettungsschwimmabzeichen in Silber und einen entsprechenden Erste Hilfe Kurs hat, bei uns in der Gemeinde meldet und im Sommer die Aufsicht in Tettenhausen übernehmen würde. Dann könnte man auch den Sprungturm wieder frei geben und aus der Badestelle würde wieder ein Strandbad“, erklärt Häusl. Ein weiterer Vorteil, den der Job mit sich brächte: Wenn das Wetter schlecht ist, würde die Badeaufsicht auch im Wirtshaus, das direkt an der Badestelle gelegen ist, mitarbeiten können.

Berchtesgadener Land