Tragbare Wildbestände
Neue Abschussplanung wird festgelegt

16.02.2018 | Stand 19.07.2023, 11:39 Uhr
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Forstverwaltung plant, wie viele Rehe von 2019 bis 2012 geschossen werden sollen.

REGEN Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten kurz auch Vegetationsgutachten genannt. In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre Beeinflussung durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Das Verfahren gibt es seit 1986 im Dreijahres-Turnus und es wird im Jahr 2018 zum zwölften Mal durchgeführt. In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und durch Fegeschäden. Die Förster beurteilen auf forstfachlicher Perspektive die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften hinsichtlich der Waldnaturverjüngung, denn der Aufbau von naturnahen, leistungsfähigen und stabilen Mischwäldern mit standortgemäßen Baumarten ist ein wichtiges forst- und jagdpolitisches Ziel in Bayern. Dieses kann nur erreicht werden, wenn die Waldverjüngung nicht über Gebühr durch zu hohe Schalenwildbestände beeinträchtigt wird und waldbauliche Maßnahmen die Waldverjüngung fördern. Das forstliche Gutachten dient den beteiligten Jagdgenossen und Jagdausübungsberechtigten als wichtige Grundlage für die Rehwildabschussplanung der Jahre 2019 bis 2021.

Anfang März 2018 wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen mit den Außenaufnahmen für das „Forstliche Gutachten“ beginnen. Im Vergleich zum Gutachten 2015 hat sich am Aufnahmeverfahren im Wesentlichen nichts geändert. Die Auswahl der Aufnahmeflächen erfolgt nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Pro Hegegemeinschaft werden mindestens 30 Verjüngungsflächen aufgenommen. Ihren Abschluss finden die Aufnahmen spätestens Anfang Mai 2018. Im November wird dann den Jagdvorstehern und Jagdpächtern bzw. Jagdrevierinhabern das ‚Forstliche Gutachten 2018‘ zugestellt. Im Landkreis Regen wird die Waldverjüngung an rund 400 Aufnahmepunkten beurteilt und im Landkreis Freyung-Grafenau an rund 350 Aufnahmepunkten.

Beteiligung bei den Inventur-Aufnahmen durch Jagdgenossen und Jäger

Der Bereichsleiter Forsten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Stefan Schaffner, ruft die Jagdgenossen und Jäger auf, sich vor Ort bei den laufenden Aufnahmen ein Bild über die Situation und das Aufnahmeverfahren zu machen. „Begleiten Sie unsere Förster bei den Inventuraufnahmen. Jagdgenossen und Jäger können sich so gemeinsam ein Bild über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort in ihrem Wald machen und ins Gespräch kommen“, so Schaffner. Wer Interesse an einer Teilnahme bei den Erhebungen hat, kann sich das Anmeldeformular zur Teilnahme an den Außenaufnahme auf der Homepage des AELF Regen herunterladen oder unter der Telefonnummer 09921 88260 zuschicken lassen (http://www.aelf-rg.bayern.de/forstwirtschaft/jagd/181293/index.php).

Die Anmeldung sollte bis Freitag, 23.02.2018 erfolgen. Angemeldete Teilnehmer werden über den geplanten Aufnahmezeitpunkt in Ihrem Revier informiert. Aufgrund der Witterung und anderer Unwägbarkeiten wird in aller Regel ein Termin, wann im einzelnen Jagdrevier aufgenommen wird, nur kurzfristig möglich sein.

Ergänzende Revierweise Aussagen als Möglichkeit, die Abschussplanung auf Revierebene zu erleichtern

Ergänzend zum Vegetationsgutachten 2018 können durch die Förster des AELF Regen sogenannte Revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation in den einzelnen Jagdrevieren erstellt werden. Diese ergänzenden Revierweisen Aussagen dienen vor allem dazu, das eigenverantwortliche Handeln der Beteiligten vor Ort zu stärken und die Jagdvorstände, Revierinhaber und Eigenjagdbesitzer bei der Aufstellung von gesetzeskonformen Abschussplänen bestmöglich zu unterstützen. Mit den „Revierweisen Aussagen“ können sich Jagdgenossen und Jäger konkret für ihr Revier die Verjüngungssituation aufzeigen lassen. Das Vegetationsgutachten 2018 auf Basis der Stichprobeninventur gibt die Verhältnisse nur auf Ebene der Hegegemeinschaft und damit über mehrere Jagdreviere hinweg wieder. „Die Ergebnisse der revierweisen Aussagen werden auf Wunsch der beteiligten Jagdgenossen und Jäger in gemeinsamen Jagdrevierbegängen erläutert. Und bei gemeinsamen Jagdrevierbegängen lassen sich die Verhältnisse vor Ort am besten und konstruktivsten diskutieren“, so Schaffner. Gerade in den beiden Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau mit seinem landschaftsprägenden Waldkleid verjüngt sich der Bergmischwald-Dreiklang Fichte-Tanne-Buche natürlich in einem artenreichen und gestuften Waldaufbau meist von selbst, wenn die Wildbestände angepasst sind und genügend Tannen und Buchen hochwachsen können.

‚Ergänzende Revierweise Aussagen‘ werden ohne Antrag nur für alle Jagdreviere in Hegegemeinschaften erstellt, deren Verbissbelastung beim Gutachten 2015 als ‚zu hoch‘ bewertet wurden. In Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung vor drei Jahren als ‚tragbar‘ oder ‚günstig‘ bewertet wurde, werden die Revierweise Aussagen nur auf Antrag erstellt.

Hierzu muss mindestens ein Jagdvorstand, Jagdgenosse oder Jagdpächter bzw. Eigenjagdbesitzer die revierweise Aussage für „sein Jagdrevier“ bis Mittwoch, 28. Februar 2018 am AELF Regen beantragen. Antragsformulare sind auf der Homepage des AELF Regen oder unter der Telefonnummer 09921 88260 erhältlich.

Die Förster des AELF Regen freuen sich bei der Durchführung des forstlichen Gutachtens auf rege Beteiligung und auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Waldbesitzern, Jägern und Förstern und rufen zur Teilnahme an den Außenaufnahmen und zur Beantragung von revierweisen Aussagen auf.

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