Alle Jahre wieder
Böller-Verbot in der Stadt Burghausen

03.12.2020 | Stand 20.07.2023, 22:55 Uhr
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Die Geldbuße bei Zuwiderhandlung liegt bei 5.000 Euro

Burghausen. An folgenden Stellen erlässt die Stadt Burghausen zu Silvester 2020 und Neujahr 2021 ein „Böllerverbot“: Altstadt von Neuer Grenze bis Cura Platz, auf dem gesamten Gelände der Burg, im Bereich der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnitz Straße, Max-Planck-Straße und dem Salzachhang sowie im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen Burgfrieden, Krankenhausstraße, Am Emetsberger Hof und dem Salzachhang.

„Im Wesentlichen haben wir uns hier an das Böllerverbot gehalten wie es bereits in den vergangenen Jahren erlassen worden war. In der Nähe eines Krankenhauses, wo sich Menschen befinden, die Ruhe brauchen, hat einfach die Silvester-Kracherei nichts zu suchen. Ebenso im Bereich historischer Gebäude. Hier ist die Brandgefahr auch einfach viel zu hoch“, erklärt Erster Bürgermeister Florian Schneider.

Mit dem Erlass des diesjährigen Böllerverbotes hat die Stadt Burghausen gewartet, ob die Bundesregierung nicht doch noch ein generelles Verkaufsverbot einführt. Da dies jedoch nicht geschehen ist, setzt man auf das bewährte Prinzip und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. „Grundsätzlich bitte ich alle Burghauser mit Umsicht und in Maßen zu böllern. Nehmen Sie Rücksicht auf andere!“, so der Appell des Burghauser Stadtoberhauptes.

Die Geldbuße bei Zuwiderhandlung liegt bei 5.000 Euro.

Altötting