Wohnungspakt Bayern
Staatliche Förderung für Mietwohnungen in Marktl am Inn

18.10.2018 | Stand 03.08.2023, 2:40 Uhr
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Die Marktgemeinde Marktl am Inn, Landkreis Altötting, will am Marktplatz 9 drei Mietwohnungen errichten.

MÜNCHEN/MARKTL. Die Regierung von Oberbayern hat für das Projekt staatliche Fördergelder in Höhe von 846.700 Euro bewilligt. Davon werden 282.300 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 564.400 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.041.508 Euro.

Mit dem Projekt sollen Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Marktgemeinde möchte mit dem Erwerb und der Sanierung des ehemaligen Bäckereigebäudes die Ladennutzung im Erdgeschoss aufrechterhalten und somit innerörtlichen Leerständen am Marktplatz vorbeugen. Im Obergeschoss wird das Bestandsgebäude mit geringen Eingriffen in Trag- und Raumstruktur für eine Nutzung als Wohngebäude ertüchtigt. Ein Neubau im rückwärtigen Bereich des Grundstückes stellt im Obergeschoss eine familienfreundliche Wohnung, im Erdgeschoss überdachte Stellplätze bereit.

Im Jahr 2018 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abruf-bar unter www.wohnen.bayern.

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