Erhöhte Waldbrandgefahr in Oberbayern
Regierung ordnet Luftbeobachtung bis 3. August an

01.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:20 Uhr
−Foto: n/a

Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für ganz Oberbayern zuständig ist.

OBERBAYERN. Der Flieger startet von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Oberpfaffenhofen, Erding, Mühldorf a.Inn und Königsdorf. Er erreicht von dort aus gefährdete Wälder in nahezu allen Landkreisen in Oberbayern. Ausgenommen davon sind der Landkreis Gar-misch-Partenkirchen und jeweils der südliche Teil der Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen. In diesen Bereichen besteht derzeit die Gefahren-Index Stufe 3. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils zwischen 13 und 20 Uhr statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index aktuell in fast ganz Oberbayern eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4 und 5). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie

• kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,

• keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,

• keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,

• keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rau-chen.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst-oberbayern.de.-

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