Polizei und Bundesnotarkammer warnen:
Betrug mit unseriösen Gewinnbenachrichtigungen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 3:05 Uhr

Seit Monaten häufen sich beim LKA 3 in Berlin Anzeigen im Zusammenhang mit falschen Gewinnversprechen. Bundesweit wird Bürgerinnen und Bürgern per Telefon, Fax, Post oder Mail mitgeteilt, dass Sie Empfänger eines hohen Gewinns seien.

DEUTSCHLAND Auf die Worte "Herzlichen Glückwunsch – Sie haben ein Auto gewonnen" reagieren vor allem ältere Menschen erfreut und lassen sich dann auf Forderungen der Betrüger ein. Dabei gelingt es den Tätern leider viel zu oft, hohe Gelbeträge einzustreichen. Auch in Amberg ist so ein Fall erst kürzlich angezeigt worden.

Am häufigsten tritt momentan folgende Variante auf

Es erfolgt ein Anruf eines freundlichen Mitarbeiters einer – in Wahrheit nicht existierenden – Kanzlei eines Notars oder Rechtsanwalts. Im Display erscheint eine passende Rufnummer mit Berliner Vorwahl oder es wird eine entsprechende Rufnummer mit Vorwahl 030 genannt. Dem Angerufenen wird dann der Gewinn eines hochpreisigen Pkws (zum Beispiel der Marken Audi, BMW, Mercedes) oder der entsprechende Gegenwert in bar vorgetäuscht. Der Standort des Wagens sei derzeit jedoch noch die Türkei, so dass zum Erhalt des Gewinns erst eine Summe X – meist zwischen 600 und 1.000 Euro – über einen Finanzdienstleister in die Türkei überwiesen werden müsse. Hierbei soll es sich dann um Überführungsgebühren, Versicherungsgebühren oder aber Gebühren für einen türkischen Rechtsanwalt handeln.

Falls der Angerufene zunächst noch misstrauisch sein sollte und die angegebene Telefonnummer zurückruft, so meldet sich tatsächlich der vermeintliche Notar oder Rechtsanwalt. Bestehende Zweifel werden so zerstreut. Unbekannt ist vielen aber, dass es technisch kein Problem ist, eine Telefonverbindung mit allen deutschen Vorwahlziffern so einzurichten, dass der Anruf zu einem Callcenter in der Türkei führt. Falls der geforderte Geldbetrag ins Ausland transferiert wurde, so warten die Betroffenen leider vergeblich auf die Auszahlung des Gewinns.

Das Problem dabei: die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden – in Deutschland richtet sich die Bearbeitung nach dem Wohnort des Geschädigten – gestalten sich im Rahmen der internationalen Rechtshilfe immer aufwändig und zeitintensiv. Mit einer Sicherung der verlorenen Geldbeträge ist daher selten zu rechnen.

Die Kriminalpolizei und die Bundesnotarkammer empfehlen folgendes Verhalten

Gewinnensollten nur dann angenommen werden, wenn bewusst an einem Gewinnspiel bei einem seriösen Unternehmen teilgenommen worden ist. Keinesfalls sollten Vorauszahlungen oder ähnliches zu leisten sein. Unter keinen Umständen sollten Kontodaten und PIN herausgegeben werden Die Seriosität des Notars kann unter www.deutsche-notarauskunft.de überprüft werden. Die  aktuellen Betrugsphänomene werden im Internet unter unter www.polizeiberatung.de beschrieben.

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