Wenn ein Medikament Nebenwirkungen hat:
Contergan und die schrecklichen Folgen

06.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:42 Uhr

Auf den Tag genau jährt sich am 27. November dieses Jahres zum 50. Mal der wichtigste Schritt im Contergan-Skandal. Am 27. November 1961 musste das Pharmaunternehmen Chemie Grünenthal die als Beruhigungsmittel verkauften Medikamente Contergan und Contergan forte vom Markt nehmen. Durch Nebenwirkungen, ausgelöst durch den Wirkstoff Thalidomid, war es zu Schädigungen von Ungeborenen gekommen.

DEUTSCHLAND Bei Markteinführung am 1. Oktober 1957 konnten die Medikamente rezeptfrei als Beruhigungs- und Schlafmittel in der Apotheke erworben werden. Gerade gegen Übelkeit in der Schwangerschaft wurde es Ende der 50er-Jahre sogar gezielt für Schwangere empfohlen.

Erste Anzeichen für Nebenwirkungen

Bereits am 31. Dezember 1960 gab es die ersten Anzeichen für die Nebenwirkungen, die Contergan haben könnte. Die Ärztin Leslie Florence machte auf die schädigende Wirkung aufmerksam, worauf 1961 die Rezeptpflicht für Contergan gefordert wurde. Chemie Grünenthal bestritt zunächst den Zusammenhang zwischen der Einnahme von Contergan und den Missbildungen an Neugeborenen. Schließlich wurde am 26. Mai 1961 die Rezeptpflicht beantragt, die am 1. August 1961 in Kraft trat. Am 16. August 1961 berichtete das Magazin "Der Spiegel" unter dem Titel "Zuckerplätzchen forte" über die Schädigungen durch das Medikament. Trotz dieser Umstände konnte die sprunghafte Zunahme von missgebildet geborenen Kindern noch nicht mit Sicherheit auf Contergan zurück geführt werden.

Druck durch die Medien

Erst der Arzt Widukind Lenz aus Hamburg und der australische Gynäkologe William Griffith McBriden zeigten – unabhängig voneinander – den Zusammenhang zwischen der Einnahme von Contergan in der Schwangerschaft und den Missbildungen der Kinder auf. Grünenthal zeigte zunächst keinerlei Reaktion auf die Ergebnisse. Auch 1.600 Meldungen über Fehlbildungen bei Kindern konnten den Verkauf des Medikamentes nicht stoppen. Erst ein Artikel in der "Welt am Sonntag" am 26. November 1961 brachte das Unternehmen dazu, das Mittel vom Markt zu nehmen.

Prozess gegen die Verantwortlichen

Vor dem Landgericht Aachen begann dann am 18. Januar 1968 der Prozess gegen die Verantwortlichen bei Chemie Grünenthal wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Verantworten mussten sich der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, Geschäftsführer Jacob Chauvistré sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen. Am 27. Mai 1968 fand der erste Prozesstag statt. Am 10. April 1970 kam es schließlich zu einem Vergleich der Eltern der Geschädigten mit Grünenthal. Sie verzichteten so auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe. Im Gegenzug wurde ein Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Mark in die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", später umbenannt in Conterganstiftung, eingezahlt. Am 18. Dezember 1970, dem 283. Verhandlungstag, stellte das Gerichte das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein.

Bis heute "bedauert" Grünenthal lediglich die Vorkommnisse

Bis heute ist die Firma Grünenthal nicht bereit, eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu erbringen. Man bedauere, was geschah. In einer Dokumentation des Westdeutschen Rundfunks aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Contergan – Die Opfer, die Anwälte und die Firma“ wird eine schriftliche Stellungnahme des Konzernes wie folgt zitiert: „Da wir im Zusammenhang mit der Contergan-Tragödie kein schuldhaftes Verhalten unsererseits sehen, wäre eine Entschuldigung nicht angemessen!“ Nachdem 2008 die Bundesregierung die Renten für Contergan-Opfer verdoppelt hatte, sah sich der Konzern in der Pflicht, 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einzuzahlen. "Grünenthal-Firmenchef Sebastian Wirtz nannte die gemeinsame Aufarbeitung der Tragödie mit den Betroffenen eine `Herzensangelegenheit´", schrieb "Der Tagesspiegel" am 7. Mai 2008 in seiner Online-Ausgabe.

Betroffene sind im Bundesverband Contergangeschädigter zusammengeschlossen

Der Bundesverbands Contergangeschädigter geht davon aus, dass weltweit etwa 10.000 contergangeschädigte Kinder geboren worden sind, von denen etwa 7.000 auf Deutschland entfallen. Rund 4.000 dieser Kinder in Deutschland starben dem Verband zur Folge an diesen Schädigungen. Hierzu kommt eine unbekannte Anzahl von Kindern, die während die Schädigungen in der frühen Schwangerschaft nicht überlebt und so bereits in der Schwangerschaft gestorben sind. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.gruenenthal-opfer.de.

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