Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht
Zoll stoppt Pakete mit sechs Wasserbüffelschädeln

23.10.2017 | Stand 31.07.2023, 4:22 Uhr
−Foto: n/a

Sechs Wasserbüffelschädel stellten Zöllner am Zollamt Garching-Hochbrück in einer Postsendung aus Indonesien fest.

GARCHING Nachdem die Beamten an den Waren auch noch einen Maden- und Insektenbefall feststellten, wurden die Schädel wegen eines Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht vernichtet. "Die Wasserbüffelschädel sollten zu Dekorationszwecken nach Deutschland eingeführt werden. Jedoch mussten diese aufgrund des schlechten Zustands sofort vernichtet werden", erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie zum Beispiel Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen zum Beispiel Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.

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