Neues Programm
Bayerns Gesundheitsministerium startet Sonderkontrollen in Großbäckereien

12.07.2017 | Stand 20.07.2023, 22:13 Uhr
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Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat ein neues Sonderkontrollprogramm für Großbäckereien in Bayern gestartet.

BAYERN Damit soll der nahtlose Übergang dieser Betriebe in die Zuständigkeit der neuen Lebensmittel-Kontrollbehörde sichergestellt werden. Gleichzeitig tragen die Kontrollen zu einem hohen Maß an Sicherheit für die Verbraucher bei. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: "Wir arbeiten am Verbraucherschutz der Zukunft. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sind nicht hinnehmbar. Die Betriebe sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich. Sie haben eine besondere Verantwortung gegenüber den Verbrauchern. Mit den neuen Sonderkontrollen sowie der Reform der Lebensmittelüberwachung wollen wir weitere Verbesserungen erreichen. Sollten sich bei den Kontrollen Missstände zeigen, müssen diese sofort abgestellt werden. Ich erwarte von allen Behörden einen konsequenten Vollzug des geltenden Rechts zum Schutz der Verbraucher." Die Sonderkontrollen werden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeinsam mit den Behörden vor Ort durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen unangemeldet. Das Verbraucherschutzministerium hat die Behörden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass etwaige festgestellte Mängel nachhaltig abgestellt werden.

Rund 40 Großbäckereien in Bayern sollen nach einem aktuellen Entwurf des Verbraucherschutzministeriums von der Reform der Lebensmittelüberwachung in Bayern umfasst sein. Im Ergebnis wird durch die Reform eine völlig neue Behörde für die Kontrolle komplexer Betriebe in Bayern entstehen. Die Behörde wird im Zuge der laufenden Lebensmittelreform neu geschaffen und soll zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Scharf: "Wir stellen die Lebensmittelüberwachung in Bayern für die Zukunft neu auf. Wir schaffen für die komplexen Betriebe eine neue starke und bayernweit zuständige Kontrollbehörde." Die Beratungen des Reformgesetzes in den Landtags-Ausschüssen sind inzwischen abgeschlossen.

Bei Kontrollen von Großbäckereien durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und teilweise begleitet durch das LGL waren in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt worden. In den vergangenen Jahren wurden unter Beteiligung der Spezialeinheit des LGL 29 Kontrollen in 19 Großbäckereien in Bayern durchgeführt.

Wegen dieser Feststellungen hat das Ministerium vom LGL ein aktuelles Lagebild zur Situation der Großbäckereien in Bayern angefordert. Der Bericht soll einen Überblick über die Befunde in den vergangenen Jahren geben. Gleichzeitig soll erhoben werden, welche Verbesserungsmaßnahmen die Betriebe bereits ergriffen haben. Daneben wird es zusätzliche Gespräche mit Vertretern des Bäckereihandwerks geben, um mögliche weitere Verbesserungen in den Betrieben zu erreichen. Einen Überblick über die Situation bietet zusätzlich der öffentlich zugängliche Jahresbericht des LGL.

Die EU-Gesetzgebung regelt die Verantwortlichkeiten im Lebensmittelrecht europaweit einheitlich. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte und den Umgang mit Eigenkontrollen liegt danach beim Lebensmittelunternehmer. Durch behördliche Kontrollen wird die Einhaltung der Gesetze überprüft.

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