Lockerung
OLG München genehmigt Hafterleichterungen für Beate Zschäpe

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 11:14 Uhr
−Foto: n/a

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe gelockert.

MÜNCHEN Wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf einen Beschluss des OLG vom 4. November berichtet, muss die 39-jährige Rechtsextremistin nicht länger in einer Einzelzelle bleiben. Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei "zulässig" und würde "zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke führen", heißt es Focus zufolge in dem Beschluss. Das OLG änderte damit einen anderslautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2011. Die Münchner Richter machten zur Bedingung, Zschäpes künftige Mitbewohnerin dürfe keiner terroristischen Tat nach den Paragraphen 129a und 129b des Strafgesetzbuches verdächtigt werden.

Zschäpe hatte laut Focus am 28. Oktober schriftlich beantragt, ihre Zelle mit jemandem teilen zu dürfen. Die seit drei Jahren andauernde U-Haft und der bis 2016 terminierte Prozess stellten für sie "eine zunehmende Belastung dar", schrieb sie. Sowohl die Justizvollzugsanstalt München als auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe stimmten der Bitte zu.

Zschäpe steht seit Mai 2013 wegen der Morde der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vor Gericht.

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