Polizei staunte nicht schlecht
Halloween-Geist fegte über die Autobahn

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 3:06 Uhr
−Foto: n/a

Die Beamten der Verkehrspolizei machten zuerst einmal große Augen, als sie das Blitzerfoto mit dem rasenden Halloween-Geist entdeckten

BAYERN Nicht schlecht staunten Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg, als sie im Nachgang zu einer Radarkontrolle vom 31. Oktober auf der Autobahn A 3 das angefallene Bildmaterial aufarbeiteten. Hatte es an Halloween doch tatsächlich eine Gruselfratze gewagt, am Steuer eines Kleintransporters mit rund 20 Kilometern mehr als erlaubt über die Autobahn zu fegen und dabei genau in die Kamera des Geschwindigkeitsmessgerätes zu glotzen. Dabei schien sie die hämische Botschaft rüberzubringen zu wollen „Mich erkennt ihr nicht und kriegt mich nicht!”

Tatsächlich ist es aufgrund der Maskerade unmöglich, den mutmaßlichen Fahrer des Transporters jemals an seinen Gesichtszügen erkennen zu können. Was dem geschulten Auge der Beamten allerdings nicht entging, ist die Tatsache, dass die Fratze auf dem Bild gar kein Lenkrad vor sich hat. Wurde der Transporter etwa von Geisterhand gesteuert?

Des Rätsels Lösung brachte ein Blick auf das Kennzeichen des Sprinters: Es handelte sich um ein britisches Kennzeichen und die Insulaner haben bekanntlich das Lenkrad auf der für uns Festlandbewohner falschen Seite! Und bei näherem Hinsehen konnte man den angeschnallten männlichen Fahrer mit Bart auch am linken Bildrand erkennen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes musste dieser Bildbereich auf den beiliegenden Fotoauszügen allerdings für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht werden. Vorausgesetzt, es gibt keine wirklichen Geister, dürfte es sich bei der Fratze auf dem Beifahrersitz um eine Puppe gehandelt haben.

Die der Halloweenmaske unterstellte Botschaft „Mich erkennt ihr nicht und kriegt mich nicht!” wurde allerdings wahr: Nachdem es innerhalb Europas (mit Ausnahme von Österreich) bei Verkehrsordnungswidrigkeiten noch kein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen gibt, bleibt die böse Tat ungesühnt. Das Verfahren mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro wurde eingestellt.

Kelheim