"Verunglimpfung des Bundespräsidenten"
Wegen Wulff-Witzen ins Gefängnis?

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 1:11 Uhr

Bundespräsident Christian Wulff muss seit dem Hochschwappen der sogenannten Kredit-Affäre einiges an Hohn und Spott aushalten, gerade im Internet. Den Spöttern könnte das Lachen aber noch im Hals steckenbleiben, denn auf "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" stehen heftige Gefängnisstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren.

DEUTSCHLAND "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", heißt's lapidar in Paragraf 90 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Und so manche der mehr oder weniger geschmackvollen Witzchen und Karikaturen über den Bundespräsidenten, die momentan im Netz kursieren, könnten durchaus als Verunglimpfung durchgehen. 

Einen "Präzedenzfall" gab's bereits: Ein 45-Jähriger Mann aus Sachsen sollte sich auf Strafantrag des Bundespräsidenten vor Gericht verantworten, nachdem er Wulff und dessen Gattin Bettina auf seiner Facebookseite verunglimpft haben soll. Der Mann hatte ein Foto des Präsidentenehepaars hochgeladen, auf dem Frau Wulff vermeintlich den "Hitlergruß" zeigte. Christian Wulff zog seinen Antrag allerdings zurück, nachdem sich der 45-Jährige entschuldigte hatte.

Man sieht: Mit dem Ansehen des Bundespräsidenten macht man besser keine Scherze, denn was bei anderen noch als freie Meinungsäußerung durchgehen mag, ist beim ersten Mann im Staate gleich eine veritable Ehrverletzung. Allerdings: Die mögliche Verunglimpfung wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten strafrechtlich verfolgt. Und ob Christian Wulff sich zumindest momentan auch noch so einen Tort antun will, ist doch sehr zweifelhaft. 

Dingolfing-Landau