Das Landratsamt informiert
Vereinspauschale 2021 jetzt beantragen!

21.01.2021 | Stand 20.07.2023, 23:07 Uhr
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Auch für das Kalenderjahr 2021 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Landkreis Straubing-Bogen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich wieder einige Änderungen. Diese und die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2021 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de) zum Nachlesen bzw. zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.

Die Anträge für die Vereinspauschale 2021 sind spätestens zum 1. März 2021 vollständig ausgefüllt und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original bzw. nebst der „Erklärung Lizenzinhaber/in“ dem Landratsamt vorzulegen.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage bitten wir in diesem Jahr von einer persönlichen Abgabe der Anträge Abstand zu nehmen. Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, unter der Telefonnummer 09421/ 973-307 oder per Mail an krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de.

Straubing-Bogen