Vereinspauschale
Anträge müssen bis 1. März abgeben werden

25.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:46 Uhr
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Nur noch bis zum 1. März haben die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schwandorf Zeit, um die Vereinspauschale für das Jahr 2020 zu beantragen.

Landkreis Schwandorf. Der Antrag muss mit den vollständigen Anlagen spätestens an diesem Tag beim Landratsamt Schwandorf eingereicht werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.

Vereine finden die Antragsunterlagen und Erläuterungen online unter www.landkreis-schwandorf.de. Dort gibt auch eine Musterberechnung der Vereinspauschale.

Für Rückfragen steht das Sportreferat des Landratsamtes Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/ 471-352 oder per Mail an christa.wuerstl@lra-sad.de zur Verfügung.

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