Frist bis 1. März
Jetzt Zuschüsse für Übungsleiter beantragen!

06.12.2017 | Stand 31.07.2023, 15:39 Uhr
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Ab sofort können Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach Zuschüsse für Übungsleiter beantragen. Entsprechende Unterlagen, die dafür erforderlich sind, Zuwendungen des Freistaats Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen zu gewähren, wurden in den vergangenen Tagen vom Landratsamt Amberg-Sulzbach an die Sportvereine im Landkreis verschickt.

LANDKREIS AMBERG-SULZBACH Bis spätestens zum 1. März 2018 müssen die Anträge für das aktuelle Kalenderjahr vorliegen. Laut Mitteilung des Landratsamtes ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegt. Anträge, die nach dem 1. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Noch zusätzlich benötigte Formblätter zur Antragstellung (zum Beispiel Bestätigung des Übungsleiters) können im Internet unter www.amberg-sulzbach.de abgerufen werden. Das Landratsamt bittet außerdem darum, ihm künftig Veränderungen im Verein (zum Beispiel Ansprechpartner), soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.

Schwandorf