Übungsleiterzuschüsse
Sport- und Schützenvereine können jetzt ihre Anträge auf Förderung stellen

10.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:20 Uhr
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Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2018 (Übungsleiterzuschüsse) müssen bis spätestens Donnerstag, 1. März 2018, beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein.

LANDKREIS REGENSBURG Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12. Diesem sind die gültigen Übungsleiter-Lizenzen im Original beizulegen. Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiter-Lizenzen. Antragsformulare sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Sportförderung, Rubrik: Übungsleiterzuschüsse. 

Bei Fragen steht Josef Wagner unter der Telefonnummer 0941/ 4009425 oder per Mail an josef.wagner@lra-regensburg.de zur Verfügung. Wer den Antrag persönlich abgeben möchte, ist dazu angehalten vorher einen Termin zu vereinbaren. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ist die Angabe einer Mail-Adresse in den Antragsunterlagen sinnvoll.

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