Ausschlussfrist
Vereinspauschale – Anträge bis spätestens 1. März beim Landratsamt Kelheim einreichen!

24.01.2019 | Stand 01.08.2023, 11:30 Uhr
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Das Landratsamt Kelheim macht auf die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale aufmerksam. Die Anträge müssen heuer bis spätestens 1. März beim Landratsamt Kelheim, Außenstelle Hemauer Straße 48, (Zimmer-Nummer H 005, Roland Rabl) eingereicht werden. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

LANDKREIS KELHEIM Die Vereinspauschale kann an Vereine gezahlt werden, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, als gemeinnützig anerkannt sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und ihren Vereinssitz in Bayern haben. Der Vereinszweck hat der Pflege des Sports zu dienen, außerdem muss der Verein dem Verband angehören und aktive Jugendarbeit leisten.

Diese letzte Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 01.01.2019 die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens 10 % der Gesamtmitglieder beträgt.

Das Beitragsaufkommen des Vereins muss im letzten Jahr vor der Bewilligung so hoch gewesen sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen entspricht: zwölf Euro je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre, 25 Euro je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre, und 50 Euro je Mitglied ab 18 Jahre.

Als Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und gültige Übungsleiterausweise im Original notwendig. Ein unvollständiger Antrag kann nicht akzeptiert werden und führt dazu, dass die Antragsfrist nicht eingehalten wird.

Für Fragen steht das Landratsamt Kelheim (Herr Rabl, Telefon 09441 207-3311) gerne zur Verfügung. Der Antrag kann auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-kelheim.de (Amt & Service -> Formulare –> unter „S“ -> Sportförderung-Vereinspauschale) abgerufen werden.

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