Ab 8. Juni
Stadt Töging öffnet Freibad Hubmühle

03.06.2020 | Stand 03.08.2023, 10:47 Uhr
−Foto: n/a

Die Eigenverantwortung aller Besucher spielt eine wesentliche Rolle. Wenn sich alle vernünftig verhalten, ist ein Badebetrieb möglich

Töging. Die Stadt Töging informiert über das Hygiene-, Schutz- und Betriebskonzept für die Öffnung des Freibads Hubmühle.

Allgemeines

Nach § 9 Abs. 9 der 5. BayIfSMV (vgl. BayMBl. 2020 Nr. 304) dürfen Freibäder im Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen ab Montag, 8. Juni, öffnen. Auch die Stadt Töging a. Inn will sich dieser Herausforderung stellen – nach dem Motto „Vorsicht vor Corona ja – Angst nein“.

Entscheidend ist, dass sich alle Besucherinnen und Besucher ihrer Eigenverantwortung bewusst sind – nur wenn sich alle vernünftig verhalten und das tun, was jedem Normalbürger ohnehin einleuchtet, ist ein Badevergnügen für alle möglich.

Die Einhaltung des Hygiene- und Schutzkonzepts wird kontrolliert, bei Nichtbeachtung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Saisonkarten werden wie üblich verkauft. Diese erleichtern die Abwicklung an der Kasse (kein Kassieren in jedem Einzelfall). Die reduzierten Vorverkaufspreise gelten für die gesamte Saison.

Der Kartenverkauf beginnt am Freitag, 5. Juni, um 8 Uhr im Rathaus/Sitzungssaal (bis 18 Uhr); auch am Samstag Vormittag, 6. Juni, findet am Rathaus der Kartenverkauf statt (8 bis 12 Uhr). In den Folgewochen ab Montag, 8. Juni, findet der Saisonkartenverkauf zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus statt – je nach Andrang entweder im Sitzungssaal oder wie üblich in der Kasse.

Gesamtbesucheranzahl

- Nach § 9 Abs. 9 S. 2 der 5. BayIfSMV darf die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste nicht höher sein als eine Person je 20 qm Fläche der für Badegäste zugänglichen Bereiche einschließlich der Becken. Bei einer Netto-Fläche von über 30.000 qm, die den Badegästen bei konservativer Berechnung zur Verfügung steht, bedeutet das eine Höchstzahl von 1.500 gleichzeitig anwesenden Badegästen.

- Diese Zahl kann eingehalten werden. Die Zahl der Eintritte wird seit jeher registriert; in dieser Saison wird am Ausgang auch die Zahl der das Bad verlassenden Gäste registriert. Damit ist jederzeit ermittelbar, wieviele Gäste sich zeitgleich im Bad befinden.

- Aus den langjährigen Erfahrungen ergibt sich, dass es nur an sehr schönen und warmen Tagen kritisch wird. Diejenigen, die an diesen wenigen Tagen vor allem „Schwimmen“ wollen, werden gebeten, an schönen Tagen das Bad eher früh/mittags und abends zu nutzen, damit am Nachmittag für die Familien ausreichend Gelegenheit für einen Besuch besteht und niemand abgewiesen werden muss.

- Daher wird zunächst auch ohne Schichtbetrieb gestartet.

- Wenn sich diese Regelung nicht bewährt, ist jederzeit eine Änderung möglich.

Allgemeines zum Verhalten der Besucher

- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen einzelnen Besuchern (vgl. § 9 Abs. 9 S. 1 iVm Abs. 2 Nr. 1 iVm § 1 Abs. 1 der 5. BayIfSMV), und zwar sowohl im gesamten Freibadgelände als auch besonders beim Betreten und Verlassen des Freibads.

- Im Kassenbereich (Kassenhäuschen mit Spuckschutz) sind Abstandsmarkierungen angebracht. Auf diese ist zu achten.

- Verkehrswege im Hauptgebäude sind markiert. Besonders Ein- und Ausgang sind im Einbahnstraßensystem geregelt und markiert. Auf diese ist zu achten. Der Ausgang erfolgt nur über das Drehkreuz. Bitte nicht wie sonst üblich beim Eingang rausgehen.

- Eine massive Absperrung mittels Bauzaungittern erfolgt zunächst nicht; auch wird zunächst kein Sicherheitsdienst eingesetzt. Wenn sich jeder vernünftig verhält, ist das auch unnötig.

~~Einzelvorschriften

- Die Nutzung der innenliegenden Umkleidekabinen ist unzulässig, diese bleiben geschlossen (vgl. § 9 Abs. 9 S. 1 iVm Abs. 2 Nr. 4 der 5. BayIfSMV). Die Umkleiden im Freien sind normal benutzbar; diese sind ja ohnehin seit der Umgestaltung oben und unten offen, für ausreichend Luftaustausch ist gesorgt.

- Die Nutzung der innenliegenden Duschen im Hauptgebäude ist unzulässig, diese bleiben geschlossen (vgl. § 9 Abs. 9 S. 1 iVm Abs. 2 Nr. 6 der 5. BayIfSMV). Die Außenduschen bei den Becken sind normal geöffnet.

- Die WCs sind geöffnet (vgl. § 9 Abs. 9 S. 1 iVm Abs. 2 Nr. 6 der 5. BayIfSMV). In den Toiletten dürfen sich max. zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

- Spielplatz, Planschbecken und Rutsche sind geöffnet; bitte auch hier die Abstandsregeln einhalten.

- Die Krake im Mehrzweckbecken wird dieses Jahr nicht aufgebaut (zu viele meist Jugendliche sehr eng zusammen).

- Im Alu-Becken wird wie üblich eine Schwimmerbahn in der Mitte abgetrennt. Weitere Bahnen werden nicht abgetrennt: dies würde die Schwimmer nur in die Bahnen am Rand drängen (nur dort ist ein Einstieg über die Treppen möglich) und wäre daher unter dem Gesichtspunkt des Abstandsgebots kontraproduktiv.

- Einlass von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

- Es besteht im Bad eine eingeschränkte Mundschutzpflicht: o beim normalen Aufenthalt und Baden: nein o beim Betreten und Verlassen des Bades, beim Aufsuchen der Toiletten und am Kiosk: ja (für alle ab sechs Jahren, so wie in Geschäften auch), vgl. § 9 Abs. 9 S. 1 iVm Abs. 2 Nr. 8 der 5. BayIfSMV

- Eine Erfassung der Einzeldaten aller Besucher am Eingang erfolgt nicht. Dies ist ja auch beim Besuch von Geschäften grundsätzlich nicht der Fall.

- Personen mit akuten respiratorischen (= die Atemwege betreffenden) Symptomen jeglicher Schwere sind von der Benutzung ausgeschlossen. Wer solche Symptome während des Aufenthalts entwickelt, hat das Freibad sofort zu verlassen.

- Auch sind Personen ausgeschlossen, die in den letzten zwei Wochen vor Betreten Kontakt mit Covid-19-Fällen hatten.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

- Es befinden sich Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich und an den Toiletten. Auf regelmäßiges Händewaschen ist (wie auch sonst) zu achten.

- Alle Sitz- und Liegeflächen werden bedarfsgerecht, bei hohen Besucherzahlen auch mehrmals täglich gereinigt. Gleiches gilt für Sanitärbereiche und Beckenumgänge.

Personal

- Das Personal wird bei Erste-Hilfe-Leistungen Mundschutz tragen.

- Die Wasserwacht Töging bringt sich noch mehr ein als in den vergangenen Jahren, damit gerade an schönen Tagen mehr Betreuungspersonal zur Verfügung steht (vielen Dank dafür!). Es wird darum gebeten, bei Aufsuchen der Wasserwachtsstation ebenfalls einen Mundschutz zu tragen.

Nochmals: die Eigenverantwortung aller Besucher spielt eine wesentliche Rolle. Wenn sich alle vernünftig verhalten, ist ein Badebetrieb möglich.

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