Titandioxid
Trotz Verbot: Manche Lebensmittel enthalten noch E171

07.11.2022 | Stand 07.11.2022, 19:10 Uhr

Eine Sahnetorte mit Dekor - Hübsche Leckerbissen: Titandioxid oder auch E171 heißt ein Zusatzstoff, der etwa Zuckerperlen weißglänzend macht - und nun verboten ist. - Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Vielen Nahrungsmitteln sind Farbstoffe zugefügt. Einer von ihnen ist seit einigen Wochen verboten, findet sich aber immer noch in Produkten in den Supermarktregalen. Worauf ist zu achten?

Titandioxid oder auch E171 heißt der Zusatzstoff, der zum Beispiel Zuckerperlen weißglänzend macht oder Mayonnaise färbt. Seit dem 8. August dieses Jahres ist er EU-weit in Lebensmitteln verboten, weil nicht auszuschließen ist, dass er erbgutschädigend und krebserregend ist. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat jedoch die Probe aufs Exempel gemacht und in einigen Produkten noch Titandioxid gefunden.

Das liegt daran, dass alles, was früher hergestellt wurde, noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden darf. Bei Dragees aller Art ist das etwa der Fall. Auch beim Kauf zum Beispiel von Kaugummis, Lutschern und Kuchendekor sollten Verbraucher auf die Zutatenliste schauen. Ist dort Titandioxid oder E171 vermerkt, landet das Produkt besser nicht im Einkaufswagen.

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