Info an anderer Stelle reicht
Zusatzbeitrag-Schreiben der Kasse ist keine Pflicht

01.12.2022 | Stand 01.12.2022, 7:41 Uhr

Krankenkassen-Karten liegen übereinander. - Wenn die gesetzliche Krankenkasse zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag anhebt, muss sie darüber nicht in einem gesonderten Schreiben informieren. - Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Steigt der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse oder tut er es nicht? Wer das wissen möchte, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Kasse diese Information auf dem Silbertablett serviert.

Zum Jahreswechsel können gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag für Versicherte anheben. Erwartet wird ein Anstieg von durchschnittlich 0,3 Prozentpunkten. Ob eine Kasse die Zusatzbeiträge erhöht, und falls ja in welchem Umfang, hängt von ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

Wichtig zu wissen: Die Kasse muss ihre Versicherten darüber nicht mit einem gesonderten Schreiben informieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Stattdessen reicht eine Information auf der Webseite der Kasse oder im Mitgliedermagazin spätestens einen Monat vor der Erhöhung aus. Versicherte sollten daher die Augen offen halten, falls sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Neue Kasse erledigt den Papierkram

Das können sie im Falle einer Erhöhung bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, so die Verbraucherzentrale. Dafür reicht es aus, eine neue Kasse zu wählen, diese übernimmt alle weiteren Formalitäten.

Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse im Vergleich zur Konkurrenz ausfällt, können Versicherte zum Beispiel auf einer Vergleichsseite des GKV-Spitzenverbands einsehen.

Laut den Verbraucherschützern liegt der höchste Zusatzbeitragssatz derzeit bei 1,7 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent.

Leistungen nicht aus dem Blick verlieren

Ob sich ein Wechsel wirklich lohnt, sollten Versicherte individuell überlegen und nicht allein von der Höhe des Zusatzbeitrags abhängig machen. Laut der Verbraucherzentrale sind die Leistungen der Kassen zwar zu mehr als 90 Prozent identisch.

Unterschiede gebe es aber etwa bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Vorsorgeangeboten, Reiseimpfungen oder speziellen Angeboten für Schwangere und Kinder. Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein.

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