Mietrechtsfrage
Wann kann eine WG einzelne Mieter wechseln?

03.11.2021 | Stand 10.11.2021, 15:16 Uhr

Kommen und Gehen: In einer Wohngemeinschaft wechseln Mieter immer wieder.- Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Sich mit anderen eine Wohnung teilen, ist für eine Weile von Vorteil. Doch in jeder WG gibt es auch Wechsel. Stellt sich die Frage, wann neue Mitbewohner mit welchem Vertrag einziehen dürfen.

Ein Vermieter muss der Auswechslung einzelner Mitglieder einer Wohngemeinschaft nicht zustimmen.

Das gilt auch, wenn der Vermieter wusste, dass die Mieter bei Einzug eine Wohngemeinschaft bilden wollen, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 64 S 261/20), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Ausgabe 20/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Ein solcher Anspruch könnte darauf hinauslaufen, dass der Vermieter die Wohnung ein für alle Mal als WG-Wohnung gewidmet hätte. Wenn der Mietvertrag keine Regelungen für die Auswechslung einzelner Mitglieder der WG enthält, sind die Mieter auf das Recht zur anteiligen Untervermietung der Wohnung beschränkt.

Ursprüngliche Mieter waren ausgezogen

In dem verhandelten Fall hatten sechs Bewohner eine Sieben-Zimmer-Wohnung mit rund 241 Quadratmetern Wohnfläche als WG angemietet. Nachdem fünf der Erstmieter ausgezogen waren, vermieteten sie ihre Zimmer an andere Mieter mit Untermietverträgen weiter.

Die ausgezogenen Hauptmieter wollten nun aus dem Mietverhältnis ausscheiden und die Untermieter an ihre Stelle in das Mietverhältnis eintreten. Die Zustimmung des Vermieters wollten sie vor Gericht durchsetzen.

Ohne Erfolg: Die Kläger haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter der Auswechslung der Mieter zustimmt, befand das Gericht. Aus Gründen der Vertragsautonomie ist es einem Vermieter auch dann nicht zuzumuten, einem Mieterwechsel zuzustimmen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass die Mieter eine WG betreiben wollen.

WG-Mietvertrag würde nie enden

Ein solcher Anspruch könnte darauf hinauslaufen, dass der Vermieter endgültig an den Mietvertrag gebunden bliebe. Denn die jeweiligen WG-Mitglieder könnten den Mietvertrag an immer neue Generationen von WG-Bewohnern übertragen, ohne dass der Vermieter den Vertrag irgendwann kündigen oder davon ausgehen könnte, dass das Mietverhältnis jemals etwa durch Auszug der Mieter enden werde.