Wissenswertes für Mieter
Neuer Eigentümer darf bewohnte Immobilie besichtigen

09.05.2022 | Stand 30.05.2022, 12:46 Uhr

Ein Mann und eine Frau besichtigen eine Wohnung - Wer eine Immobilie kauft, hat das Recht, diese auch zu besichtigen - das müssen auch die aktuellen Mieter akzeptieren. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Mieter blicken einem Eigentümerwechsel oft skeptisch entgegen. Wer den Zugang zu seiner Mietwohnung verweigert, riskiert am Ende die Kündigung. Zwei Münchnern ist genau das passiert.

Der potenzielle neue Eigentümer einer Mietwohnung hat das Recht, diese zu besichtigen - selbst wenn sie derzeit bewohnt wird. Andernfalls ist eine Kündigung rechtens. Das zeigt ein Urteil, auf das der Deutsche Mieterbund verweist.

Das Amtsgericht München sprach sich in einem Urteil (Az. 474 C 4123/21) für die Rechte des neuen Eigentümers einer Mietwohnung aus. Die aktuellen Mieter verweigerten sämtlichen Kaufinteressenten die Besichtigung der Immobilie. Ein Käufer fand sich trotzdem, die Mieter ließen aber weiterhin niemanden in ihre Wohnung. Insgesamt platzten acht Termine in fünf Monaten, weshalb der neue Eigentümer ihnen daraufhin außerordentlich kündigte.

Als Grund für die Absage nannten sie die unterschiedlichsten Gründe. Unter anderem gaben sie Online-Schulungstermine und eine nicht nachgewiesene Corona-Quarantäne als Grund für die Absagen an. Die Münchner Richter sahen in diesem Verhalten die Rechtfertigung für den neuen Eigentümer, eine Kündigung aussprechen zu dürfen. Für das «Platzenlassen» aller Besichtigungstermine fehlten plausible Gründe, urteilten die Richter.

Grundsätzlich müsse ein Vermieter besondere Gründe vorlegen, um eine Wohnung besichtigen zu dürfen, so die Richter. In diesem Fall stehe es den Eigentümern aber zu, zumindest nach dem Erwerb die Wohnung besichtigen zu dürfen.

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