Zugang zur Wohnung
Gerichtsbeschluss: Einbau von Funkwasserzählern zulässig

29.07.2022 | Stand 25.08.2022, 16:25 Uhr

Analoger Wasserzähler - Soll der alte Wasserzähler ausgetauscht werden, muss man den Installateur für den Einbau in die Wohnung lassen. - Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Die eigenen vier Wände sind im Grundgesetz besonders geschützt. Doch in bestimmten Fällen müssen Bewohner den Zugang zur Wohnung gewähren - etwa wenn es um den Einbau von Funkwasserzählern geht.

Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Heißt: Sie müssen eine Person, die für den Einbau des Gerätes vorbeikommt, in die Wohnung lassen.

Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 CS 21.2254), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Ein Funkwasserzähler ermittelt den Wasserverbrauch per Ultraschall und übermittelt die Messergebnisse per Funk.

Der Fall:

Ein Ehepaar wurde im Mai 2021 unter Anordnung des Sofortvollzugs dazu verpflichtet, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens Zugang zur Wohnung zu gewähren.

Er sollte den bisherigen analogen Wasserzähler überprüfen und gegebenenfalls gegen einen digitalen Zähler austauschen. Das Ehepaar wandte sich mit einem Eilantrag dagegen. Sie hatten datenschutzrechtliche und gesundheitliche Bedenken.

Das Urteil:

Das Gericht entschied: Das Paar muss den Zugang gewähren und den Einbau des Funkwasserzählers hinnehmen. Gegen den Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers bestehen demnach weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Bedenken. Einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sah das Gericht nicht.

Die Begründung:

Selbst wenn der Funkwasserzähler Rückschlüsse auf den Wasserverbrauch einzelner Personen ermöglicht, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gerechtfertigt. Dies stellt keinen schweren Rechtseingriff dar.

Den Einbau kann man laut dem Gericht sogar als eine besonders schonende Art der Datenerfassung ansehen. Denn künftig muss dadurch zum Ablesen niemand mehr die privaten Räume betreten. Das Paar konnte sich nicht auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung stützen. Bei der Gesamtabwägung muss das Interesse des öffentlichen Wasserversorgers nicht zurückstehen.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand entstehen durch den Betrieb von Funkwasserzählern auch keine unzumutbaren Gesundheitsgefahren, so das Gericht. Die Strahlenleistung sei im Vergleich zu einem Handy um ein Vielfaches niedriger. Funkwasserzähler werden in der Regel nicht in unmittelbarer Nähe zu den Bewohnern angebracht, sondern eher im Keller an der zentralen Hauswasserzuleitung.

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